Grüne wollen Korrektur am EEG: Regelung zur Direktvermarktung soll geklärt werden
Mit einem Gesetzentwurf (18/3234) will die Fraktion die gewollte Rechtslage klarstellen, wonach Betreiber die Möglichkeit haben, zwischen verschiedenen Veräußerungsformen aufzuteilen.
Die anteilige Direktvermarktung sei von der EEG-Novelle 2014 so gewollt, aber der Gesetzentwurf sei fehlerhaft gewesen. Zwar sei die die Möglichkeit der prozentualen Aufteilung auf verschiedene Veräußerungsformen von Strom aus Erneuerbaren Energiequellen einschließlich der anteiligen Direktvermarktung aufgenommen worden (§ 20 Abs. 2 EEG 2014), doch sei dabei der Paragraf, der eine anteilige Direktvermarktung oder Einspeisevergütung für bestimmte Fälle verbiete, nicht entsprechend modifiziert worden (§ 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3). Dies habe an dem unnötig kurzen Gesetzgebungsverfahren gelegen, kritisiert die Fraktion.
24.11.2014 | Quelle: Deutscher Bundestag | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH
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