Kompromiss bei PV-Freiflächen-Ausschreibung

Solarthemen 437. Bei den Pilotausschreibungen für Freiflächen-Solaranlagen zeichnet sich ein Kompromiss zwischen dem SPD-geführten Wirtschaftsministerium und den CDU-Vertretern in der Bundesregierung ab. Ackerflächen werden weiterhin nur sehr eingeschränkt für Solarnutzung zur Verfügung stehen.

Wegen der Meinungsverschiedenheiten in der Koalition wurde die Verordnung nicht wie zunächst geplant am gestrigen Mittwoch verabschiedet, sondern sie soll jetzt in der letzten Kabinettssitzung vor Weihnachten, am 17. Dezember, beschlossen werden. Gleichwohl zeichnet sich nach Solarthemen-Informationen aus den beteiligten Ministerien folgender Kompromiss zwischen den von Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) unterstützen Forderungen führender Energiepolitiker der CDU/CSU-Fraktion (Solarthemen 437) und dem BMWi-Vorschlag ab: Im Jahr 2015 sollen unverändert die Flächenbeschränkungen gelten, die bereits nach dem aktuellen EEG einzuhalten sind. Solarparks dürfen demnach nur auf Konversionsflächen, bereits versiegelten Flächen und auf 110 Meter schmalen Streifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen entstehen. Ab dem Jahr 2016 soll es dann zusätzlich möglich sein, auf bestimmten minderwertigen Ackerflächen Solarparks zu errichten. Als Kriterium soll eine bestimmte Ackerwertzahl festgelegt werden, so dass Böden, deren Qualität darüber liegt, tabu sind. In der Konsequenz würde in bestimmten Regionen, etwa auf den Lössböden der Bördelandschaften kein Solarpark auf Ackerland entstehen können, während in Gemeinden mit sandigen Böden relativ frei geplant werden könnte. Nicht durchgesetzt haben sich die CDU-Politiker nach Solarthemen-Informationen mit ihrer Forderung, statt der gleitenden Marktprämie eine fixe Marktprämie auszuschreiben. Bei steigenden oder fallenden Durchschnittspreisen an der Strombörse wird sich der Zuschuss für die Betreiber der Solarparks also anpassen, wie es auch bisher geschieht. Ihnen würde also in diesem Punkt kein zusätzliches Finanzierungsrisiko gegenüber Dachanlagen aufgebürdet. Gespannt sein darf man noch auf die Formulierung der pro Jahr ausgeschriebenen Leistung in der endgültigen Verordnung. Während das BMWi 600 MW pro Jahr in drei Chargen ausschreiben wollte, pochte die CDU auf Einhaltung der 400 MW, die im Koalitionsvertrag stehen. Begründung des BMWi für den höheren Wert: Nicht jeder Park, der einen Zuschlag bekomme, werde auch gebaut, so dass man mehr ausschreiben müsse, um das Ziel zu erreichen. Derzeit feilt man an einem Weg, wie „mindestens 400 MW gebaut“ werden können, so die neueste Sprachregelung im BMWi. Text: Guido Bröer

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