BDEW informiert über Änderungen für Energiekunden zum Jahreswechsel; neue Effizienzklassen für Elektrogeräte, Austauschpflicht für alte Heizkessel

Mit dem neuen Jahr treten einige Änderungen für Energiekunden in Kraft. Diese betreffen vornehmlich Vorgaben beim Heizkesseltausch, bei der Verwendung von Energielabeln sowie Stand-by-Vorgaben für elektrische Geräte.

Darauf weist der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW, Berlin) in einer Pressemitteilung hin.

Neue Vorgaben für die Kennzeichnung des Energieverbrauchs bei Hausgeräten
Ab 01.01.2015 gelten neue Vorgaben für die Kennzeichnung des Energieverbrauchs bei Hausgeräten. Neu ist, dass auch Dunstabzugshauben in Küchen ein Energielabel führen müssen. Die Geräte werden zunächst mit den Energieeffizienzklassen A bis G gekennzeichnet. Für Backöfen, auch Gasbacköfen, gelten ab Januar die neuen Effizienzklassen A+++ bis D. Bereits im Handel stehende Geräte dürfen aber weiter verkauft werden. Der Branchenverband rät daher, vor dem Gerätekauf hier gezielt nachzufragen und zu vergleichen.

Zusätzliche Stand-by-Anforderungen für elektrische Geräte
Auch bei den Stand-by-Anforderungen für elektrische Geräte wird es im neuen Jahr zusätzliche Regelungen geben: Die Ökodesign-Verordnung enthält neue Vorgaben für private Kaffeemaschinen. Diese müssen sich nach folgenden Wartezeiten in den Stand-by-Modus abschalten: Kaffeemaschinen mit Isolierkanne nach 5 Minuten, Kaffeemaschine mit Glaskanne nach 40 Minuten, sonstige Kaffeemaschinen nach 30 Minuten.

EU-Energielabel auch beim Online-Kauf Pflicht
Zudem werden EU-Energielabel zum Jahresbeginn auch beim Online-Kauf Pflicht. Die EU-Kommission reagiert mit dieser neuen Verordnung auf den zunehmenden Internethandel und regelt die Kennzeichnung energieverbrauchsrelevanter Produkte neu. Geräte mit Energieeffizienzklasse, die im Internet zum Verkauf angeboten werden, müssen künftig auch ein entsprechendes elektronisches Energielabel sowie ein elektronisches Datenblatt veröffentlichen.

Über 30 Jahre alte Öl- und Gas-Heizkessel dürfen ab 2015 nicht mehr betrieben werden
Auch für die Nutzung von Heizkesseln gibt es zum Jahresbeginn neue Vorgaben: Öl- und Gas-Standardheizkessel, die älter als 30 Jahre sind, dürfen gemäß Energieeinsparverordnung nicht mehr betrieben werden. Derartige Heizkessel mit jüngerem Inbetriebnahmedatum müssen ebenfalls mit Vollendung ihres 30. Betriebsjahres abgeschaltet werden. Durch Ausnahmeregelungen sei ein Großteil der Heizkessel jedoch nicht betroffen, betont der BDEW. Dies gilt zum Beispiel für Brennwert- oder Niedertemperaturkessel sowie Heizkessel in selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern. Die Überprüfung erfolgt durch den Schornsteinfeger.


23.12.2014 | Quelle: BDEW; Bild: Wikipedia | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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