Energieberater für den Mittelstand können sich jetzt in die Energieeffizienz-Expertenliste eintragen

Ab sofort dürfen sich auch Energieberater für Unternehmen in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eintragen.

Damit könnten interessierte Unternehmer leichter qualifizierte Fachleute finden, die Energieberatungen im Rahmen des Förderprogramms "Energieberatung im Mittelstand" anbieten, berichtet die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena, Berlin) in einer Pressemitteilung.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt mit diesem Förderprogramm kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) bei der Identifizierung von Energieeinsparpotenzialen.
Bisher enthielt die Expertenliste Fachleute für die energetische Modernisierung und den Neubau von Wohngebäuden. Die vom BMWi, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der KfW Bankengruppe initiierte Liste wird von der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt.

Förderprogramm "Energieberatung im Mittelstand"
Im Rahmen des zum 01.01.2015 überarbeiteten Förderprogramms werden Energieberatungen für den Mittelstand gefördert, die den Anforderungen an "Energie-Audits" nach der EU-Energieeffizienzrichtlinie entsprechen. Auch die fachliche Begleitung bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen kann nun in diesem Rahmen bezuschusst werden. Das neue, vom BAFA betreute Förderprogramm ersetzt das mittlerweile ausgelaufene KfW-Förderprogramm "Energieberatung Mittelstand" (EBM-Zuschuss). Die zugehörige KfW-Beraterbörse listet noch bis zum 31. Oktober 2015 die bisherigen Berater.

Zugangsvoraussetzungen für die Energieeffizienz-Expertenliste
Damit sich Energieberater für Unternehmen in die Expertenliste eintragen können, müssen sie entsprechende Grund- und Zusatzqualifikationen sowie relevante Berufserfahrung nachweisen. Die Anforderungen werden unter www.energie-effizienz-experten.de dargestellt. Bevor sich Interessierte ein Profil in der Expertenliste anlegen können, müssen sie vom BAFA für das Förderprogramm zugelassen sein. Gleiches gelte für bereits in der Expertenliste aufgeführte Fachleute, die ihren Eintrag ergänzen wollen, betont die dena.

17.01.2015 | Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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