Ausgleichsmechanismus im Bundestag

Solarthemen 440: In der kommenden Woche soll die Ausgleichsmechanismusverordnung voraussichtlicht im Wirtschaftsausschuss und im Plenum des Bundestages verhandelt wer­den.

Stimmt der Bundestag dem Entwurf der Regierung zu, so könnte die Verordnung – die einem Zustimmungsvorbehalt des Bundestages unterliegt – rasch in Kraft treten. Die Verordnung regelt den Ausgleich der EEG-Zahlungen zwischen den Netzbetreibern und Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) sowie die Vermarktung des EEG-Stroms. Sie sieht auch vor, dass Netzbetreiber die EEG-Umlage auf die Strom-Eigenversorgung einziehen können, um sie dann an die eigentlich zuständigen ÜNB weiterzuleiten. Derzeit erhalten die Eigenversorger keine Rechnung über die EEG-Umlage auf selbst erzeugten Strom, weil das Verfahren nocht nicht geklärt ist. Die Beträge werden aber wohl rückwirkend zum 1. August 2014 noch erhoben werden. Text Andreas Witt

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