BDEW sieht Verordnung für Photovoltaik-Freiflächen als wichtigen Schritt zur Marktintegration der Erneuerbaren
„Die Verordnung ist insgesamt eine gute Grundlage, um mit Auktionen für Erneuerbare Energien erste Erfahrungen zu sammeln. Auf diese Weise soll die künftige Förderhöhe von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in einem wettbewerblichen Verfahren ermittelt werden“, kommentiert Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).
„Damit wird ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Marktintegration vollzogen. Hauptziel dieser Maßnahme ist, die Kosteneffizienz bei der Förderung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu steigern. Diesem Ziel kommen wir mit der beschlossenen Verordnung nun näher.“
Der BDEW bewertet positiv, dass die Verordnung auf Ausnahmeregelungen für einzelne Organisationsformen verzichtet und somit einen starken Wettbewerb ermögliche. Es gebe nun verschiedene Möglichkeiten, unter denen die Akteure wählen können, um am Auktionsverfahren teilnehmen zu können.
„Bei der neuen Verordnung war für den BDEW als Kriterium besonders wichtig, dass eine große Akteursvielfalt ermöglicht wird. Auf wettbewerbsverzerrende Sonderregelungen wurde richtigerweise verzichtet. Interessierte können nun unabhängig von ihrer Größe oder Organisationsform an dem Verfahren teilnehmen“, sagte Hildegard Müller.
BDEW kritisiert Regelung zur Flächeneinschränkung und fordert weitere Diskussion
Allerdings gibt es aus Sicht des Branchenverbandes auch Kritikpunkte an der vorliegenden Verordnung. Dies betrifft vor allem die Flächenkulisse. Durch die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2010 eingeführte Flächenrestriktion wurde die Förderfähigkeit von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Randstreifen von Autobahnen und Schienenbahnen beziehungsweise Konversionsflächen beschränkt. Der BDEW hatte sich mit dem Ziel der Wettbewerbsintensivierung und der Steigerung der Fördereffizienz für eine Aufhebung dieser Flächenrestriktionen ausgesprochen.
Mit der jetzigen Verordnung erfolgt jedoch nur eine geringfügige Ausweitung der Flächen, die für die Auktion zur Verfügung stehen. Diese kommt zudem aus Sicht des BDEW im Jahr 2016 zu spät und ist auch inhaltlich nicht ausreichend, um nachhaltig die für eine erfolgreiche Auktion erforderliche Wettbewerbsintensität zu gewährleisten. Daher sollten weitere Möglichkeiten für eine Ausweitung der Flächenkulisse diskutiert werden, so der Branchenverband.
29.01.2015 | Quelle: BDEW | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH