Photovoltaik in Italien: Neue Regelung für den Solarstrom-Verkauf, Kontrollen von geförderten Anlagen

„Das italienische Gesetz Nr. 190 vom 23.12.2014 habe eine sehr wichtige Änderung für die Rechnungsstellung beim Solarstrom-Verkauf gebracht“, berichtet die Beratungsgesellschaft New Energy Projects (München).

Seit dem 1. Januar 2015 gelte das „Reverse Charge“- Verfahren. Dies bedeute, dass Rechnungen für den Solarstrom-Verkauf an die italienische Energieagentur GSE (Gestore di Servizi Elettrici) nur noch ohne Mehrwertsteuer ausgestellt werden können. Auf dem Portal des GSE sei dies bereits entsprechend geändert worden.
„Was zunächst gar nicht gravierend klingt, hat aber Konsequenzen für Betreiber, die noch aus der Bauzeit über ein hohes Mehrwertsteuer-Guthaben verfügen. Für diese wird es nun schwieriger, das Guthaben abzubauen. Wir empfehlen mit dem Steuerberater zu besprechen, ob ein Antrag auf Erstattung des Guthabens gestellt werden sollte“, rät New Energy Projects.

Kontrollen durch GSE; Verlust der Einspeisevergütung möglich
Aus gegebenem Anlass weist New Energy Projects nochmals drauf hin, dass GSE zunehmend Kontrollen bei geförderten Photovoltaik-Anlagen durchführe. Ein Dekret aus dem Jahr 2014 sehe diese Kontrollen vor, ohne Ortsbesichtigung, aber auf Basis der eingereichten Dokumente bei 50 % aller neu in Betrieb gehenden PV-Anlagen pro Jahr und bei 15 % aller „alten“ Anlagen alle 3 Jahre, mit Ortsbesichtigung bei 10 % aller Photovoltaik-Anlagen alle 3 Jahre.

Voraussetzungen für den Erhalt der Einspeisevergütung werden überprüft
50 % dieser Kontrollen sollen ohne Vorankündigung durchgeführt werden. Überprüft werde vor allem, ob die Voraussetzungen für den Erhalt der Einspeisevergütung tatsächlich gegeben sind. Bei geringfügigen Problemen werde GSE nachträgliche Unterlagen anfordern. Bei gravierenden Problemen würden die vom Gesetzgeber vorgesehenen Schritte eingeleitet: Reduktion oder komplette Aberkennung der Einspeisevergütung.
Bei offensichtlichem Betrug drohen sogar Strafverfahren und Beschlagnahmung von Konten. Bereits gezahlt Beträge würden zurückgefordert. Besonders im Fokus der Kontrollen liegen Anlagen, die Ende 2010 fertiggestellt wurden und vom „Salva Alcoa“ profitiert haben sowie Anlagen, die den „Made in Europe“-Bonus erhalten.
Aus diesem Grund rät New Energy Projects zur Vorsicht beim Kauf von Photovoltaik-Anlagen, die bereits seit einigen Jahren in Betrieb sind.

03.02.2015 | Quelle: New Energy Projects; Bild: GP JOULE | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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