Digitale Energiewende: Bundesverband Neue Energiewirtschaft begrüßt BMWi-Eckpunkte für intelligente Netze

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne, Berlin) begrüßt die Veröffentlichung der Eckpunkte für das Verordnungspaket „intelligente Netze“.

„Die Energiewende wird ohne digitales Messwesen, mit dem sich Erzeugung und Verbrauch besser aufeinander abstimmen lassen, nicht gelingen“, sagt bne-Geschäftsführer Robert Busch. Die Eckpunkte bildeten dafür den notwendigen Rechtsrahmen, den die Unternehmen der neuen Energiewirtschaft schon lange gefordert hätten.

Wichtig ist aus bne-Sicht, dass das BMWi nun den Nutzen intelligenter Messsysteme für die Verbraucher hervorhebt: für die Analyse des eigenen Stromverbrauches, die Vernetzung von Hausgeräten oder aber durch die Möglichkeit, von günstigen variablen Tarifmodellen zu profitieren.
„Die Vorteile von Smart Metern kamen in der Diskussion um den Rollout in den vergangen Monaten zu kurz“, so Busch. Der bne hält es dabei für folgerichtig, bei der Einbaupflicht zunächst bei großen Verbräuchen anzusetzen, bei denen sich etwa eine Flexibilisierung lohnt. „Niemand wird zwangsbeglückt. Der Markt kann sich sukzessive entwickeln, und die Preise für die Geräte sinken kontinuierlich.“ Ob in den Folgejahren eine gesetzliche Einbauverpflichtung für Haushalte mit einem Verbrauch ab 6.000 Kilowattstunden für die Flexibilisierung überhaupt notwendig sei, werde der Markt zeigen.

Intelligente Messsysteme für die Flexibilisierung des Stromsystem

Mit entsprechenden Kommunikationsschnittstellen könnten Verbraucher dann auf die Situation im Netz reagieren und etwa Lasten verschieben. „Intelligente Messsysteme haben eine Schlüsselfunktion für die Flexibilisierung des Stromsystem“, betont Busch. „Um die wechselhafte Erzeugung aus erneuerbaren Energien auszugleichen, müssen künftig Lastmanagement, Speicher, moderne Kraftwerke sowie der Stromhandel digital verbunden werden.“ Wie sich dies effizient und wettbewerblich organisieren lässt, hat der bne mit seinem Konzept für einen Flexmarkt dargelegt. „Unser Konzept setzt auf die intelligente Vernetzung von dezentral verfügbaren Flexibilitäten. Die nun vorgelegten Eckpunkte für die Messinfrastruktur sind dafür eine zentrale Voraussetzung“, so Busch.

Zur Akzeptanz beitragen werde zudem die Aufklärungspflicht der Netzbetreiber. „Was viele Verbraucher nicht wissen: Wer nicht zufrieden ist, kann zu einem unabhängigen Messstellenbetreiber wechseln. Dafür soll ihm ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden“, so Busch.

bne: Strompreis darf nicht mit einer zusätzlichen Umlage für den Smart Meter Rollout belastet werden

Den Strompreis nicht mit einer zusätzlichen Umlage für den Smart Meter Rollout zu belasten, ist aus Sicht des bne der einzig richtige Weg. Insbesondere die nun angekündigte Abschaffung des von den Verteilnetzbetreibern erhobenen Abrechnungsentgeltes sei zu begrüßen. „Damit werden Stromkunden um mehr als 500 Millionen Euro pro Jahr entlastet. Den Verteilnetzbetreibern wird zudem ein beliebtes Mittel genommen, Wettbewerb um den Messstellenbetrieb zu verhindern“, betont Busch.


12.02.2015 | Quelle: Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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