Neu-Auslegung der BaFin zu Genossenschaften
Solarthemen 444. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das Auslegungsschreiben zum Anwendungsbereich des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) am 9. März aktualisiert. Dies könnte die Arbeit von Genossenschaften deutlich erleichtern.
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