Zubau von Photovoltaik-Anlagen in Deutschland geht weiter zurück; Solarstrom-Einspeisevergütung sinkt erneut nur um 0,25 %
Die Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaik-Anlagen wird seit 2012 monatlich angepasst. Der so genannte Zubaukorridor bei der Berechnung der Solarstrom-Einspeisevergütung soll eine kostengerechte Förderung der ermöglichen, die auf Preissenkungen bei den Anlagen reagiert.
Solarstrom-Einspeisevergütung sinkt weniger stark, wenn der angestrebte PV-Zubau unterschritten wird
Werden viele PV-Anlagen neu in Betrieb genommen, sinken die Vergütungssätze schneller, wird der angestrebte Zubau unterschritten, sinkt die Vergütung weniger stark, bleibt gleich oder steigt sogar an. Dies gilt neben der grundsätzlichen Senkung der Vergütungssätze um jeweils ein halbes Prozent pro Monat.
Die Berechnung der Vergütungen wird von der Bundesnetzagentur vorgenommen. Grundlage für diese Berechnung bilden die Zubauzahlen der vergangenen zwölf Monate. Für die aktuelle Berechnung der Vergütungssätze sind dies die Zahlen der Monate März 2014 bis Februar 2015.
01.04.2015 | Quelle: Bundesnetzagentur | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH
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