Debatte um Förderung in der Schweiz

Solarthemen 447.In der Schweiz steht die Revision der Energieverordnung an. Sie regelt einen Zuschlag auf den Strompreis, der für die Finanzierung einer kostendeckenden Einspeisevergütung auf Regenerativ-Strom genutzt wird.

Bis zum 5. Mai war es möglich, Stellungnahmen zur Erhöhung des Zuschlags auf die Übertragungskosten abzugeben. Von diesem Zuschlag hängt ab, wie viele Anlagen in der Schweiz gefördert werden können. Derzeit ist die Warteliste mit einigen 10000 Anlagen sehr lang. Würde der Zuschlag nicht erhöht, könnte nach Aussage des Schweizer Bundesamtes für Energie (BFE) keine Anlage mehr bezuschusst werden. Das BFE empfiehlt eine Anhebung von 1,1 auf 1,3 Rappen/kWh. Die schweizerische Energiestiftung (SES) hält dies jedoch nicht für ausreichend. Damit wäre es nicht möglich, alle Antragsteller zu befriedigen. Darüber hinaus beginnt in der Schweiz die Diskussion um eine Absenkung der Vergütung für PV-Anlagen; bei Anlagen bis 10 kW wird generell nur ein Investitionszuschuss gewährt. Momentan liegt die Vergütung für Anlagen über 10 bis 30 kW bei 23,4 bis 27,4 Rappen/kWh (= ca. 22,4 bis 26,2 Euro-Cent). Dieser Betrag würde am 1. Oktober auf 20,4 bis 24 Rappen absinken. Freistehende Großanlagen ab 1 MW würden derzeit 18,5 Rappen erhalten. Doch ist das Budget des von einer Stiftung verwalteten Fonds sowieso ausgeschöpft Text: Andreas Witt

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