Solar-Fabrik: Insolvenz bleibt in EIgenverwaltung

Solarthemen 448. Das Freiburger Amtsgericht revidierte sei­nen Beschluss zum am 1. Mai eröffneten Insolvenzverfahren der Solar-Fabrik AG: Der PV-Hersteller darf seine Insolvenz nun doch in Eigen­ver­wal­tung handhaben.

Für das am 1. Mai 2015 eröffnete Insolvenzverfahren hatte das Gericht zunächst die Eigenverwaltung abgelehnt (Solarthemen 447), obwohl das vorläufige Verfahren während der vorherigen Monate in Eigenverwaltung geführt wurde. Auch das Insolvenzeröffnungsgutachten und der Gläubigerausschuss hätten die weitere Eigenverwaltung vorgeschlagen, teilte die Solar-Fabrik ad hoc mit. Mit der Entscheidung vom 13 Mai sei das Gericht der Argumentation des Gläubigerausschusses und des AG-Vorstands gefolgt, wonach die Eigenverwaltung die besten Chancen habe, eine Weiterführung für die Solar-Fabrik zu erreichen.

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