Änderungen bei KfW-Programmen zum 1. August

Solarthemen 448.Zum 1. August plant die KfW Änderungen in den Gebäudesanierungsprogram­men. Am 1. April 2016 soll die Neubauförderung für den bisherigen Effizienzhaus-70-Stan­dard gestrichen werden.

Erst im Juli plane die KfW, breit zu den im August anstehenden Änderungen zu kommunizieren, sagt eine Sprecherin. Klar sei aber, dass das Kreditvolumen im Programm 151/152 „EnergieeffizientSanieren“ von 75ooo auf 100000 Euro je Wohneinheit angehoben werden soll. Einen Tilgungszuschuss werde es künftig auch für Einzelmaßnahmen geben, wenn diese unter Programmnummer 151/152 als Kredit gefördert werden. Bislang waren direkte Zuschüsse für Einzelmaßnahmen nur über die Zuschussvariante des Programms (Nr. 430) möglich. Heraufgesetzt wird das Baujahr des Gebäudes, ab dem eine Förderung über die KFW-Sanierungsprogramme möglich ist. War bislang das Bauantragsdatum 1. Januar 1995 relevant, so können künftig alle Gebäude mit Bauantrag bis 2002 gefördert werden.

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