RWGV: Energiegenossenschaften brauchen Planungssicherheit statt Gegenwind

Damit Bürger Energiegenossenschaften gründen können, brauchen sie Unterstützung aus der Politik und fairen Wettbewerb. Ralf W. Barkey, Vorstandsvorsitzender des Rheinisch-Westfälischen Genossenschaftsverbandes (RWGV) forderte am 27.05.2015 „Planungssicherheit statt Gegenwind, damit die von der Landesregierung NRW gewünschten 100 neuen Energiegenossenschaften gegründet werden können.“

Auf dem Verbandstag des RWGV in Dortmund stellte Barkey energiepolitische Denkanstöße vor, um wesentliche Ziele der Energiewende zu erhalten: Akteursvielfalt, Akzeptanz und Bürgerbeteiligung.

Nur fünf neue Energiegenossenschaften im laufenden Jahr, darunter eine Photovoltaik-Genossenschaft
In den vergangenen Jahren boomte die Idee der Bürgerenergie. Nach dem Allzeithoch im Jahr 2011 mit 22 neuen Energiegenossenschaften gingen die Gründungen aber kontinuierlich zurück auf zuletzt acht im Jahr 2014. Auch aktuell sei nicht mit einer Kehrtwende zu rechnen, so Barkey: „Wir haben in den ersten fünf Monaten dieses Jahres vier neue Genossenschaften betreut, eine fünfte läuft gerade an.“
Neben einer Wind- und einer Photovoltaik-Genossenschaft sind 2015 drei Nahwärme-eGs gestartet. Diesem Geschäftsmodell räumen Experten große Zukunftschancen ein. Bundesweit sind allein in den vergangenen drei Jahren 70 neue genossenschaftliche Nahwärmenetze entstanden. NRW habe hier noch erhebliches Potenzial, sagte der RWGV-Chef.

Energiepolitik verunsichert Menschen, die einen Beitrag zum Ausbau der Erneuerbaren leisten wollen
Als Hauptursache für die deutlich spürbare Zurückhaltung bei den Neugründungen nennt der Rheinisch-Westfälische Genossenschaftsverband in seinem Positionspapier die mangelnde Planungssicherheit: „Eine aktuelle Umfrage unter den RWGV-Energiegenossenschaften zeigt, dass viele Menschen, die einen Beitrag zum Ausbau von Erneuerbaren Energien leisten wollen, durch die aktuelle Energiepolitik tief verunsichert sind.“
Einzelne Erfolge wie Erleichterungen für Genossenschaften im Rahmen des Kleinanlegerschutzgesetzes ließen jedoch hoffen, dass die dezentrale Energieerzeugung noch eine Zukunft habe.

RWGV-Vorstandsvorsitzender Barkey: „Das EEG schwächt kleine Marktakteure wie Energiegenossenschaften“
Veränderungen durch das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz würden die dezentrale Energiewende allerdings weiterhin ausbremsen, sagte Barkey: „Das EEG schwächt kleine Marktakteure wie Energiegenossenschaften. Das steht im Widerspruch zum Koalitionsvertrag, der mehr Bürgerbeteiligung bei der Energieerzeugung als politisches Ziel definiert.”
Energiegenossenschaften hatten bis 2014 rund 1,25 Milliarden Euro in den Ausbau erneuerbarer Energien investiert. In NRW werden laut RWGV derzeit Investitionsvorhaben von mehr als 100 Millionen Euro wegen Rechtsunsicherheiten zurückgehalten.

Energiegenossenschaften sind bei den Ausschreibungsverfahren für Photovoltaik-Freiflächenanlagen nicht zum Zuge gekommen
„Um 100 neue Energiegenossenschaften gemäß Klimaschutzplan NRW zu erreichen, muss sich die Landesregierung auf Bundesebene einsetzen für Anpassungen des EEG, erleichterte Genehmigungen von Bürgerwindanlagen und Finanzierungshilfen für Machbarkeitsstudien im Energiebereich“, so der RWGV-Vorsitzende.
Aktuell würden die Aktivitäten und damit die Attraktivität von Energiegenossenschaften deutlich eingeschränkt. Entsprechend seien sie bei den Ausschreibungsverfahren für Photovoltaik-Freiflächenanlagen nicht zum Zuge gekommen. Hauptkritikpunkt: Die Vorgaben seien zu komplex und kostenträchtig.
„Die Erfahrungen müssen in die anstehende Gestaltung des Ausschreibungsverfahrens für Windkraftanlagen einfließen“, fordert Barkey.

28.05.2015 | Quelle: RWGV | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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