Photovoltaik in Italien: Verwaltungsgericht zweifelt an Verfassungskonformität des Gesetzes zu rückwirkenden Kürzungen

Laut Qualenergia.it und anderen italienischen Medien wurde bekannt, dass das Verwaltungsgericht der Region Lazio (TAR Lazio) bereits in einem Fall Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes „Spalma Incentivi“ geäußert hat, berichtet die Beratungsgesellschaft New Energy Projects (München).

Verfassungsgericht soll den Fall prüfen
Das Gesetz hat seit 2015 rückwirkende Kürzungen für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen eingeführt. Der Fall sei zur Prüfung an das italienische Verfassungsgericht (Corte Costituzionale) verwiesen worden. Allerdings sei nicht innerhalb eines Jahres mit einem Ergebnis zu rechnen.
Bei dem genannten Fall handle es sich um ein Verfahren der Anwaltskanzlei Sticchi, Damiani e Marini. Dieser wurde im März und Mai verhandelt, aber erst jetzt wurde das Dokument des TAR Lazio im Sekretariat hinterlegt.

25.06.2015 | Quelle: New Energy Projects; Bild: Enel Green Power | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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