Netzagentur ermittelt falsche Vergütung

Solarthemen 452. Die Netzagentur ermittelt für die Monate Juli bis September einer Reduktion der Vergütung von 0,25 Prozent. Das ist aber nicht korrekt.

Um die Vergütung für das 3. Quartal zu berechnen, werden die Monate Juni 2014 bis Mai 2015 herangezogen. Dafür weist die Bundesnetzagentur insgesamt 1580,5 Megawatt aus. Bei einer Leistung von unter 1500 MW würde die Degression bei 0 Prozent liegen. Und tatsächlich, wie eine Auswertung der von der Netzagentur veröffentlichten Daten durch die Solarthemen ergibt, wurden weniger als 1500 MW im relevanten Zeitraum in Betrieb genommen. Die Abweichung durch fehlerhaft gemeldete Daten beträgt von Juni 2014 bis Mai 2015 etwa 110 MW. Diese müssten von den 1580 MW abgezogen werden. Weiterhin korrespondieren die Meldedaten nicht mit den Installationsdaten. 268 Anlagen mit insgesamt etwas mehr als 5 MW, die im Mai gemeldet wurden, wurden bereits vor dem 1. Januar 2015 in Betrieb genommen, davon 147 Anlagen mit rund 3,6 MW vor dem 1. Juni 2014. Auch im Mai hat sich der PV-Markt nicht belebt. Zwar weisen die neu an die Bundesnetzagentur gemeldeten – teils früher instalierten Solarstromleis­tun­gen gegenüber dem April einen leichten Anstieg von 4 Prozent auf, dies ist aber nur dem Zuwachs bei den Freiflächenanlagen zu verdanken. Im vom PV-Anlagenregister getrennt geführten Anlagenregister weist die Netzagentur für den Mai eine Leistung von insgesamt 36,2 MW aus. Dies sind 11 Anlagen zwischen 10 kW und fast 10 MW. Seit dem 1. März 2015 müssen Freiflächenanlagen generell nicht mehr im PV-Anlagenregister, sondern im sonstigen Anlagenregister gemeldet werden, in dem auch zum Beispiel Windkraftanlagen aufgeführt werden. Eindeutig ist die Zuordnung von PV-Anlagen aber nicht. Bei kleineren Anlagen ist ein teils deutlicher Rückgang bei den gemeldeten Leistungen gegenüber dem Vormonat zu verzeichnen. Text: Andreas Witt

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