Effizienzlabel für Alt-Heizungen kommt

Solarthemen 453. Die Bundesregierung will alte Heiz­kessel mit Effizienz­la­beln versehen lassen. Ab 2016 sollen die Label auf freiwilliger Basis und ab 2017 von Bezirksschornsteinfegern ver­pflichtend vergeben werden.

Der Entwurf zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes, der den Solarthemen vorliegt, ist vom Kabinett wohl am gestrigen Mittwoch (nach Redaktionsschluss) beschlossen worden. Das Label für alte Heizkessel hatte Energieminister Gabriel im Dezember 2014 mit dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) angekündigt. Die Effizienzklassen dieses nationalen Labels sollen deckungsgleich sein mit den EU-weiten Effizienzklassen für neue Heizkessel. Im Gegensatz zu den Neugeräten wird hier jedoch nicht das gesamte Heizsystem, sondern nur die Effizienz des Kessels bewertet. Die Daten zur Einordnung der Kesseltypen sollen durch eine Datenbank des Bundeswirtschaftsministerium zu Verfügung gestellt werden. Das Label soll in den Jahren 2016 bis 2023 in einem nach dem Baujahr der Kessel gestaffelten Stufenplan vergeben werden, damit der Nachfrageschub nach neuen Heizungsanlagen, den sich die Regierung von der Maßnahme erhofft, für die Branche zu einer längerfristigen Geschäftsbelebung führt. Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger, Gebäudeenergieberater des Handwerks und alle Fachleute, die Energieausweise ausstellen dürfen, sollen ab Januar 2016 im Auftrag des Hausbesitzers das Label vergeben dürfen. Im ersten Jahr für alle Kessel der Baujahre bis 1986, ab 2017 dann für Baujahre bis 1991 und so weiter, bis schließlich ab dem Jahr 2024 alle mindestens 15 Jahre alten Kessel ein Label bekommen. Die Vergabe dieses freiwilligen Labels knüpft der Regierungsentwurf an die Voraussetzung, dass zwischen Aussteller und Hausbesitzer ein Vertragsverhältnis über das Heizgerät oder über eine Sa­nierung des Gesamtgebäudes besteht. So soll verhindert werden, dass Eigentümer laufend von Vertretern belästigt werden. Nur wo auf freiwilliger Basis noch kein Label vergeben wurde, soll Plan B der Bundesregierung greifen: Ab dem Jahr 2017 vergibt der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister bei der regelmäßigen Feuerstättenschau den Aufkleber, dessen Anbringung auf der Vorderseite des Heizgerätes der Eigentümer zu dulden hat. Auch für dieses Pflichtlabel ist ein Stufenplan vorgesehen: Ab Januar 2017 sind alle Kessel der Baujahre bis 1994 betroffen. Ab Juli 2020 wird der Kreis um alle Geräte bis Baujahr 2008 erweitert und schließlich sollen ab 2024 sämtliche Geräte gelabelt werden, die ihr 15. „Lebensjahr“ überschritten haben. Die Ausstelling des Pflicht-Labels soll für die Hausbesitzer kostenlos sein. Schornsteinfegern werden die Kosten von voraussichtlich jeweils etwa 8 Euro vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erstattet. Betroffen sind alle kleinen und mittleren Kesselgrößen bis 400 kW. Ausgenommen werden zunächst Biomasseheizungen, weil für sie ein entsprechendes EU-Label für Neuanlagen noch aussteht. Helmut Jäger, Vorstandssprecher des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW) für den Wärmesektor, begrüßt die Einführung des nationalen Effizienzlabels für Altanlagen und glaubt, dass davon auch regenerative Heizsysteme wie Solaranlagen stark profitieren können: „Direkt wird das Label natürlich die Heizungsmodernisierungsrate erhöhen. Aber davon profitiert dann sicher indirekt auch die Solarthermie.“ Jäger betont, das geplante Label sei geeignet, ein falsches psychologisches Signal zu korrigieren, dass bislang vom jährlichen Besuch des Schornsteinfegers ausging: „Das Label relativiert endlich die Aussage der Schornsteinfeger, die bislang jedem alten Kessel, der gerade noch so unter dem Schwellenwert für den zugelassenen Abgasverlust blieb, ihr OK geben, obwohl dies nichts über seine Effizienz aussagt.“ Deshalb will der Gesetzgeber die Aussteller des Labels zugleich verpflichten, Hausbesitzer auf weitergehende Energieberatungs- und Fördermöglichkeiten hinzuweisen und entsprechende Broschüren zu verteilen. Text: Guido Bröer

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