Grünstromvermarktung ohne Impuls

Solarthemen 454. Die Vermarktung von Ökostrom soll erleichtert werden. Daher wurde die Bundesregierung im EEG 2014 ermächtigt, eine entsprechende Verordnung zu erlassen. Für sie hat das Thema aber offenbar keine Priorität. Jetzt drängt die Zeit.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat inzwischen Gutachten beauftragt, die sich mit Alternativen zur direkten Vermarktung von Ökostrom befassen. Ergebnisse liegen derzeit aber noch nicht vor. Außerdem wurde im Juni ein Workshop zu diesem Thema veranstaltet. Doch im Bundestag herrscht der Eindruck, dass das zuständige Wirtschaftsministerium der möglichen Verordnung zur alternativen Direktvermarktung von Ökostrom nur eine sehr geringe Priorität einräumt. Im Kern geht es in der im EEG-Paragraf 95 Absatz 6 enthaltenen Verordnungsermächtigung darum, Ökostrom – anders als in der mit der Marktprämie geförderten Vermarktung über die Börse – über Händler direkt an Stromkunden verkaufen zu können. Dieser Strom soll mit einem Herkunftsnachweis verknüpft sein. Und die Stromkunden sollen für diesen Strom keine EEG-Umlage zahlen müssen. Eine Voraussetzung dafür wäre, dass das EEG-Konto über den abgenommenen Ökostrom entlastet würde. Verordnung gefordert „Wir brauchen dringend ein Vermarktungsmodell jenseits des Börsenspotmarktes“, erklärte Klaus Mindrup, Bundestagsabgeordneter der SPD, gegenüber den Solarthemen Er ist nicht zufrieden damit, dass das Wirtschaftsministerium die Ermächtigung offenbar nicht nutzen möchte und bis zur parlamentarischen Sommerpause in diesem Jahr keine Vorschläge vorgelegt hat. Diese Vorschläge kommen bislang nur von daran interessieren Unternehmen und Verbänden. So haben Naturstrom, CLENS, die Energiewerke Schönau, Greenpeace Energy und die MVV Energie AG ein eigenes Grünstrom-Marktmodell (GMM) entwickelt, das einerseits den direkten Handel mit Ökostrom ermöglichen soll, andererseits aber auch das EEG-Konto entlastet. Daniel Hölder von CLENS räumt ein, dieses Modell sei auf den ersten Blick kompliziert und erklärungsbedürftig, gerade weil es eine rechtssichere Umsetzung ermöglichen solle. Letztlich könne es von Unternehmen mit Erfahrungen im Stromhandel aber durchaus umgesetzt werden. Unterschiedliche Modelle Der Verband Kommunaler Unternehmen hält das GMM für zu komplex. Stadtwerke seien damit überfordert. Im Mai hat der VKU daher ein eigenes Modell vorgestellt, das lediglich auf Herkunftsnachweise für Strom aus EEG-Anlagen setzt. Allerdings fordert auch der VKU das Ministerium auf, eine Verordnung vorzuschlagen. Und nicht nur Stromhändler plädieren für eine alternative Direktvermarktung.Olaf Schulze, Direktor Energy Management der Metro AG, sagte bei einer Veranstaltung des Landesverbandes Erneuerbare Energien in Düsseldorf in der vergangenen Woche: „Wir haben Sympathie für das Grünstrom-Marktmodell.“ Der Konzern, der jährlich für 500 Millionen Euro Strom kauft, wolle möglichst direkt Ökostrom beziehen. Ohne die EEG-Novelle 2014 wäre er mit seiner beabsichtigten Umstellung auf erneuerbare Energie heute bereits viel weiter, sagte Schulze. Doch es bleibt kaum Zeit für die Verordnung. Nach der Sommerpause ist es nur etwa ein Jahr, bis die Parteien in den Wahlkampfmodus schalten. Und im Herbst steht schon wieder eine EEG-Novelle an. Text: Andreas Witt

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