Rheinisch-Westfälischer Genossenschaftsverband schlägt Starthilfen für Energiegenossenschaften in NRW vor

Nordrhein-Westfalen hat einen neuen Klimaschutzplan, dessen wichtigsten

Handlungsschwerpunkt auf Klimagenossenschaften liegt. Konkret benannt wird eine Initialberatung zur Bildung von Energie-Genossenschaften. Außerdem soll es eine Plattform geben, die den Aufbau von Genossenschaften und Bürgerenergie-Anlagen betreut und den Erfahrungs-Austausch forciert.
„Diese und die bisherigen Maßnahmen des Landes reichen aber nicht aus, um die – insbesondere durch die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes – gestoppte Gründungsbewegung wieder zu aktivieren“, kritisiert der Vorstandsvorsitzende des Rheinisch-Westfälischen Genossenschaftsverbandes (RWGV, Münster), Ralf W. Barkey.
„Der Klimaschutzplan NRW muss deutlich verbessert werden, damit in den nächsten Jahren eine zweite Gründungswelle von Energie-Genossenschaften rollen kann. Auch um den bereits bestehenden Kooperations-Unternehmen neue Geschäftsmodelle und Projekte zu ermöglichen, bedarf es zusätzlicher Maßnahmen“, so Barkey.

RWGV will Rahmenbedingungen für Gründungen verbessern
In einem Brief an Umweltminister Johannes Remmel hatte Barkey geschrieben, der RWGV sei bereit, mit der EnergieAgentur.NRW die Rahmenbedingungen für Gründungen zu verbessern. Folgende sieben Maßnahmen wären echte Starthilfen und würden zudem die 100 bereits aktiven Energiegenossenschaften in NRW stärken:

  1. Politische Akzeptanz für Energiegenossenschaften als Wirtschaftsunternehmen im Wettbewerb,
  2. Mindestquote von energiegenossenschaftlichen Anteilen bei lokalen und kommunalen Energieprojekten,
  3. Finanzierungshilfen für Machbarkeitsstudien im Energiebereich und erleichterter Zugang zu Förderprogrammen,
  4. Finanzielle Förderung für die Entwicklung und Umsetzung neuer Geschäftsmodelle und der Erschließung neuer Geschäftsfelder durch Kooperationen,
  5. Genossenschaftsfreundliche Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG),
  6. Weniger Komplexität und mehr Chancengleichheit in Ausschreibungsverfahren für Photovoltaik- und Windprojekte gemäß EEG,
  7. Mitgliederversorgung ermöglichen: keine EEG-Umlage bei der Vermarktung von Energie an eigene Mitglieder.

96 Energiegenossenschaften im RWGV
Im RWGV haben sich mehr als 700 Unternehmen und ihre 3,3 Millionen Mitglieder zur mitgliederstärksten Wirtschaftsorganisation in Rheinland und Westfalen zusammengeschlossen. Hierzu zählen 186 Genossenschaftsbanken, rund 163 landwirtschaftliche Warengenossenschaften und Zentralen sowie 353 gewerbliche Dienstleistungs- und Handelsgenossenschaften (unter ihnen 96 Energiegenossenschaften). Der RWGV steht als Prüfungs-, Beratungs- und Bildungsverband im Dienste seiner Mitgliedsgenossenschaften und vertritt ihre Interessen.

14.09.2015 | Quelle: Rheinisch-Westfälischer Genossenschaftsverband e. V. | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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