NATURSTROM: Ausschreibungen bedrohen den Erfolg der Energiewende
Mit dem Ausscheiden kleinerer Akteure drohe nicht nur ein herber Akzeptanzverlust, auch die Weiterentwicklung lokaler und regionaler Versorgungslösungen werde verbaut, heißt es in einer Stellungnahme des Unternehmens für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Bürgerenergie-Gesellschaften haben kaum Chancen auf Zuschläge
„Mit der geplanten Umstellung auf Ausschreibungen drängt das Bundeswirtschafts-Ministerium trotz aller Warnungen die bisherigen Treiber der Energiewende ins Abseits“, sagt Dr. Thomas E. Banning, Vorstandsvorsitzender der NATURSTROM AG, zum Eckpunktepapier des BMWi. „Bürgerenergie-Gesellschaften, kleinere Stadt- und Gemeindewerke sowie unabhängige Stromversorger werden bei solchen Ausschreibungen kaum Zuschläge erhalten und sich in der Folge auch nicht mehr beteiligen.“
Dabei räumten die EU-Beihilfeleitlinien Ausnahmeregelungen ein, so dass Projekte von kleinerem Umfang auch ohne Ausschreibungen realisiert werden könnten. Bislang nutze das BMWi diesen Spielraum allerdings nicht. „Der Energiewende wird damit ein Bärendienst erwiesen“, so Dr. Banning.
Größere Anbieter haben Vorteile
Ausschreibungssysteme bevorteilen aus Sicht der NATURSTROM AG in mehrfacher Hinsicht größere Anbieter. Dies zumeist mit der Argumentation, dass Größe auch mit niedrigeren Kosten verbunden sei. Dieses Argument habe allerdings nur die Produktionskosten von Strom im Blick – Entscheidend seien jedoch die Systemkosten, betont Naturstrom: Die Kosten für den Stromtransport, den Ausgleich von Erzeugungs- und Verbrauchsschwankungen müssten ebenso berücksichtigt werden wie die gesellschaftlichen Kosten durch eine unnötige Belastung der Natur und die fehlende Akzeptanz bei den Bürgern.
„Die Akteursvielfalt bei der Energiewende zu erhalten, ist kein Welpenschutz als Selbstzweck“, so Banning. „Es geht vielmehr darum, die Energiewende zu möglichst geringen Systemkosten, bei gleichbleibend hoher Versorgungssicherheit und mit breiter Akzeptanz zu gestalten.“
NATURSTROM schlägt Vergütungssystem für kleinere Projekte vor
„Wir plädieren für ein Nebeneinander von Ausschreibungsverfahren für Großprojekte, die auf anonyme Märkte abzielen, und einem anderen Vergütungssystem für kleinere Projekte mit systemischem Ansatz und konkretem Versorgungszweck im regionalen oder lokalen Kontext“, so Dr. Banning. Die Bundesregierung müsse zumindest Ausnahmeregelungen für kleinere Projekte erlassen. „Projekte mit bis zu zehn Megawatt Leistung, die für den örtlichen und regionalen Strommarkt produzieren können, müssen weiterhin eine fest kalkulierbare Vergütung erhalten und dürfen nicht unter das Ausbaulimit fallen“, schlägt der NATURSTROM-Vorstandschef vor.
05.10.2015 | Quelle: NATURSTROM AG | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH