Bestandslabel: Zwei Klassen gestrichen

Solarthemen 458. Am 15. Oktober hat der Bundestag die Gesetzesänderung zum Altheizungslabel beschlossen. Start ist am 1. Januar 2016.

Gemäß einem Änderungsantrag der Koalitionsparteien waren zuvor die unteren beiden Effizienzklassen G und F aus dem Labeldesign entfernt worden, so dass nun ein größerer Anteil von Heizgeräten in die nunmehr schlechteste Klasse E fällt. Am ursprünglichen Gesetzentwurf (vgl. Solarthemen 453) hat sich ansonsten nicht viel geändert. Somit können ab 1. Januar 2016 Heizkessel der Baujahre 1986 und älter auf freiwilliger Basis unter anderem von Heizungsinstallateuren und Energieberatern gelabelt werden. Jahr für Jahr wird dann der Kreis der freiwillig labelfähigen Kessel stufenweise auf jüngere Baujahre erweitert. Ab 2017 sind dann die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger verpflichtet, alle Kessel, die bis einschließlich 1994 gebaut wurden, mit einem Label zu versehen, sobald an dem Kessel die Feuerstättenschau ansteht. Da die Feuerstättenschau etwa alle 3,5 Jahre durchgeführt werden muss, sollen diese besonders alten Kessel bis Mitte 2020 gelabelt worden sein. Ab dem 1.Juli 2020 sollen deshalb die Schornsteinfeger alle Kessel mit Baujahr 1995 bis einschließlich 2008 bekleben. Zur Einteilung alter Kesseltypen in das Bewertungsschema will das Bundeswirtschaftsministerium eine amtliche Liste im Internet veröffentlichen. Informationen sollen unter der Adresse www.bmwi.de/heizungsetikett kommuniziert werden. Allerdings läuft die Seite noch nicht. Bei Redaktionsschluss erhielt man dort noch eine Fehlermeldung. Nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen wurde die Anregung, nicht nur den Hauseigentümern, sondern auch Mietern das Etikett als Information über den Zustand der Heizungsanlage zukommen zu lassen. Um diese Änderung hatten die Bundesländer in Form einer Stellungnahme des Bundesrates gebeten. Beispielweise könnte das Etikett gut sichtbar außerhalb des Heizungskellers anzubringen sein. Davon wollte die Bundesregierung nichts wissen. In ihrer Gegenäußerung zur Bundesratsstellungnahme argumentiert die Regierung, eine Mieterinformation würde den Vollzugsaufwand erhöhen. Text Guido Bröer

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