Gesetz regelt Rücknahme von PV-Modulen

Solarthemen 458. Am 24. Oktober ist das neue deutsche Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft getreten, das unter anderem erstmals die Rücknahmepflichten des Handels für Photovoltaikmodule regelt.

Mit eineinhalb Jahren Verspätung setzt Deutschland damit die entsprechende EU-Richtlinie (WEEE) um. Die Klassifizierung von PV-Modulen als Haushaltsgerät führt dazu, dass die Hersteller und Importeure aller in Deutschland verkauften PV-Module eine jährliche Finanzgarantie für deren Rücknahme erbringen müssen. Daneben verlangt das Gesetz auch die Finanzierung des bereits heute anfallenden Abfalls, der entweder an öffentlich-rechtlichen Entsorgungsstellen oder über Hersteller beziehungsweise von ihnen gemeinsam beauftragte Entsorgungsdienstleister gesammelt wird. gb

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