Neues Referenzertragsmodell vom BWE

Foto: Guido Bröer
Solarthemen 458. Der Bundesverband Windenergie (BWE) schlägt in seiner Stellungnahme zu den Eckpunkten des Bundeswirtschaftsminis­teri­ums (BMWi) für die nächste EEG-Novelle ein neuartiges Referenzertrags­mo­dell zur Be­stim­mung der Vergütungshöhe vor.

Der BWE kritisiert das vom BMWi vorgeschlagene Modell, das im wesentlichen dem heutigen Referenzertragsmodell mit zwei Vergütungsstufen entspricht. Dieses erhöhe die EEG-Umlage, berge Finanzierungsrisiken für die Betreiber und biete für windschwächere Binnenlandstandorte unterhalb von 70 Prozent des Referenzertrages keine Perspektive. Geboten werden soll nach Vorstellung des Ministeriums allein auf die Höhe der Anfangsvergütung, die je nach Windaufkommen am Standort nach einer unterschiedlichen Anzahl von Jahren auf eine politisch festgelegte Grundvergütung abgesenkt wird. Allerdings will das BMWi die Absenkung bei allen Standorten unterhalb von 70 Prozent nochmals früher vornehmen, als im EEG 2014 vorgesehen. Nach dem Vorschlag des BWE würde die Vergütung nicht abgesnkt, sondern für die gesamte Förderdauer von 20 Jahren festgelegt. Gebote würden grundsätzlich für einen 100 Prozent-Standort abgegeben. Die Differenzierung würde durch Zu- und Abschläge vorgenommen, die sich an der Windgüte des tatsächlichen Standortes bemessen sollen. Eingestuft würde ein Standort zum Ausschreibungszeitpunkt zunächst auf Basis eines Windgutachtens. Nach 5 und nach 10 Jahren wird der Standort erneut überprüft und die Einstufung gegenüber dem Referenzertrag gegebenenfalls korrigiert. Zu hoch oder zu gering gezahlte Vergütungen sollen ab dem 6. Betriebsjahr ausgeglichen werden. Der BWE verspricht sich von seinem Vorschlag, dass die EEG-Differenzkosten durch den Wegfall der erhöhten Anfangsvergütung geringer ausfallen. Außerdem werde so verhindert, dass die Vergütung in der zweiten Stufe unter die laufenden Betriebskosten fallen könne, was zusätzliche Finanzierungsrisiken bedeute. Entscheidend für das Modell des BWE würde künftig anstelle der Vergütungsdauer nach Standortqualität die politische Festlegung der Verhältnisfaktoren sein, aus denen sich die Zu- und Abschläge auf die Vergütung gegenüber einem 100-Prozent-Standort ergeben würden. Bislang hat der BWE dafür allerdings noch keinen genauen Vorschlag vorgelegt. Obwohl er sich mit einer Vielzahl von Vorschlägen zur Veränderung des Ausschreibungsverfahrens an der Anhörung des BMWi beteiligt, betont der BWE zugleich einmal mehr seine grundsätzliche Kritik, „dass die Einführung von Ausschreibungen kein geeignetes Instrument zur Erreichung der mit dem EEG 2014 verfolgten Ziele darstellt.“ Text und Foto: Guido Bröer

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