Jahrhundertprojekt Energiewende: Juristen der Universität Würzburg analysieren die Situation

Im Jahr 2011 hat die Bundesregierung die Energiewende ausgerufen. Nicht nur nach Ansicht von Experten ist dieses Vorhaben eine der bedeutendsten Herausforderungen der Gegenwart. Seine Umsetzung erweist sich nicht nur in naturwissenschaftlich-technischer, gesellschaftspolitischer und ökonomischer, sondern auch in juristischer Hinsicht als ambitioniert.

In einem neuen Forschungsprojekt arbeiten Juristen der Universität Würzburg in den kommenden zwei Jahren an einer Analyse der Situation. Die Fritz-Thyssen-Stiftung fördert das Projekt "Das Recht der Energiewende".
Initiator ist Professor Markus Ludwigs, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Europarecht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Eine erste Tagung zum Thema "Der Kernenergieausstieg und die Folgen" ist für das Frühjahr 2016 geplant.

Schattenseiten der Energiewende
Zunehmend rückten auch die Schattenseiten der Energiewende ins Bewusstsein, betont die Uni. Beispiele seien Klagen der Energieversorger gegen den Atomausstieg, Widerstände in der Bevölkerung gegen den Stromnetzausbau, die Sorge um die Versorgungssicherheit oder die EEG-Umlage, die den Strompreis in die Höhe treibt. Die hieraus resultierenden völker-, europa- und verfassungsrechtlichen Probleme seien vielfältig und in erheblichem Maße interdisziplinär geprägt, so die Juristen.
Zwar wurde der Begriff "Energiewende" schon 1980 verwendet, endgültig etabliert hat sich die Idee jedoch erst drei Jahrzehnte später unter dem Eindruck der Atomkatastrophe von Fukushima. Als Reaktion darauf erfolgte in Deutschland ein radikaler Wandel in der Klima- und Energiepolitik erfolgt, für den drei miteinander verbundene Elemente prägend sind:

Radikaler Wandel in der Klima- und Energiepolitik
Erstens wurde mit der 13. Atomgesetznovelle vom 31. Juli 2011 der vollständige und beschleunigte Ausstieg aus der Kernenergie bis Ende 2022 fixiert. Zugleich ist die bereits Anfang 2011 eingeführte Brennelemente- Steuer beibehalten und die Suche nach dem geeigneten Standort für ein Atommüll-Endlager intensiviert worden.
Zweitens erfolgte eine beschleunigte Abkehr von fossilen Energieträgern und ein forcierter Ausbau der erneuerbaren Energien. Bis zum Jahr 2050 soll der sogenannte Ökostrom mindestens 80 Prozent am Bruttostromverbrauch ausmachen. Um dies kosteneffizient und europarechtskonform zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014 einen Paradigmenwechsel weg von festen Einspeisetarifen und hin zu stärker wettbewerblich geprägten Fördermechanismen, wie dem Ausschreibungsverfahren, vollzogen.
Drittens ergeben sich aus der Kombination von Kernenergieausstieg und Ausbau der erneuerbaren Energien elementare Folgeprobleme, die zu lösen sind. Dabei gilt es zum einen zu garantieren, dass der Ökostrom die Verbraucher auch erreicht. Voraussetzung hierfür ist ein Ausbau der Stromnetze. Eine andere Herausforderung ist die Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Um die Rentabilität der hierfür benötigten konventionellen Kraftwerke sicherzustellen, wird aktuell ein neues Strommarktdesign diskutiert.
  
08.11.2015 | Quelle: Julius-Maximilians-Universität Würzburg; Bild: Naturstrom AG | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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