Clearingstelle votiert
Solarthemen 463.Die Clearingstelle EEG hat dagegen votiert, dass eine 4,5-kW-PV-Anlage, die später um wenige Module erweitert wurde, dadurch insgesamt der 70-Prozent-Regel unterliegt.
Die Anlage wurde ursprünglich im Jahr 2011 nach dem EEG 2009 in Betrieb genommen, in dem es noch keine 70-Prozent-Regel gab. Die Erweiterung auf 5 kW erfolgte 2012, ohne dass der 4-kW-Wechselrichter verändert wurde. Nur der hinzugebaute Teil, den die Clearingstelle als eigene Anlage wertet, unterliege der 70-%-Regel, die durch den unterdimensionierten Wechselrichter bereits eingehalten werde.
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