ElektroG2-Gesetz tritt heute in Kraft; Photovoltaik-Hersteller für die Registrierung der Solarmodule verantwortlich

Seit dem 01.02.2016 fallen auch Photovoltaik-Module unter das Elektrogesetz (ElektroG2). Damit seien Hersteller von Solarmodulen als „Inverkehrbringer“ auch für die Registrierung der Solarmodule verantwortlich, berichtet die LG Electronics Deutschland GmbH (Ratingen).

Das Unternehmen wird seit heute als registrierter Hersteller mit Marke, Geräteart, Registrierungsnummer und -datum auf der Internetseite der Stiftung Elektro-Altgeräte Register genannt. Dies ist die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des ElektroG2.
Das bedeutet, dass LG seine Solarmodule auch weiterhin im Geltungsbereich des ElektroG2 in den Verkehr bringen darf. Zudem erfülle LG alle Anforderungen an die Melde- und Registrierungspflicht für PV-Module, betont der Hersteller.

Neue Regelung gilt nur für Deutschland
Die neue Regelung gilt nur für Deutschland. Bei Solar-Dienstleistern und Händlern, die Auslandsniederlassungen haben, an die LG liefert, gilt der Importeur als „Inverkehrbringer“ und muss die jeweiligen lokalen Gesetzgebungen erfüllen.
Michael Harre, Vizepräsident der EU Solar Business Group bei LG Electronics Deutschland, kommentiert: „Als Anbieter von Solarmodulen und Treiber von erneuerbaren Energien gehört es für LG zum guten Ton, die neue Elektroschrott-Verordnung einzuhalten und mit gutem Beispiel voranzugehen. Unsere Solarmodule lassen sich auch weiterhin risikofrei nutzen und verkaufen – damit bieten wir Händlern die von LG gewohnte Sicherheit auch unter den neuen gesetzlichen Vorgaben.“

02.02.2016 | Quelle: LG Electronics  Deutschland GmbH | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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