Pioniere nicht benachteiligen!

Solarthemen 468.Der Betreiberbeirat des Bundesverbandes Windenergie (BWE) warnt davor, die Pioniere der Bürgerwindbewegung bei den geplanten Ausnahmeregelungen bei künftigen Ausschreibungen im Rahmen des EEG außen vor zu lassen.

Der BWE schreibt: „In der Regel handelt es sich bei den früher errichteten Projekten um kleinere Windparks, die im Rahmen einer Erneuerungsmaßnahme bis 18 MW sinnvoll fortgesetzt werden können. Fast immer lässt sich auf bestehende Infrastruktur und Verträge zurückzugreifen, so dass eine kostengünstige Stromproduktion möglich ist. Die Gesellschaften sind jedoch kleine Akteure, die im Rahmen des geplanten Ausschreibungsverfahrens gravierend benachteiligt würden. Für diese Gesellschaften muss daher zwingend eine echte De-minimis Regelung in das EEG aufgenommen werden.“

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