BMWi startet Anhörung zur Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung; Umsetzung zunächst mit Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächen
Die Verordnung setzt dies zunächst für die Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen um. Die Verordnung soll auch dazu beitragen, die Energiewende grenzüberschreitend zu verankern und zu einer schrittweisen Angleichung der Fördersysteme für erneuerbare Energien in der EU führen.
Voraussetzung für eine Förderung von ausländischen EE-Anlagen über das EEG ist die Einhaltung des Gegenseitigkeitsprinzips. Danach können nur dann Anlagen aus einem anderen Mitgliedstaat nach dem deutschen EEG gefördert werden, wenn der andere Mitgliedstaat ebenfalls seine nationalen Ausschreibungen für Anlagen in Deutschland öffnet.
Zweite Voraussetzung ist der so genannte „physische Import“, d. h. der erneuerbare Strom aus den geförderten Anlagen in Deutschland muss auch hier ankommen können.
Dritte Voraussetzung ist eine völkerrechtliche Vereinbarung zwischen den Mitgliedstaaten, die die Details der Zusammenarbeit umsetzt.
Die Verordnung soll im zweiten Quartal 2016 in Kraft treten. Erste konkrete Pilotprojekte sind noch für 2016 geplant. Dazu finden Verhandlungen mit den Partnerländern statt. Basierend auf den Erfahrungen bei der Umsetzung des Pilotkonzepts für Photovoltaik–Freiflächenanlagen soll ab 2017 die anteilige Öffnung auch für andere Technologien umgesetzt werden.
Weitere Informationen:
Verordnungstext (PDF: 494 KB) und Eckpunktepapier (PDF: 258 KB)
29.04.2016 | Quelle: BMWi; Bild: SunEnergy Europe | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH
Beliebte Artikel

Solarstrom-Statistik für Niedersachsen: Große Dächer bleiben leer

Greenakku bringt Balkonkraftwerk mit Lithium-Speicher heraus
