EEG-Deal zwischen Bund und Ländern

Solarthemen 473.Am 31. Mai haben Bundeskanzlerin, Bundeswirtschaftsminister und die Ministerpräsidenten der Bundesländer strittige Punkte der EEG-Novelle aus dem Weg geräumt

Minister Gabriel versuchte in der Pressekonferenz am Morgen nach dem nächtlichen Treffen mit der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten zu vermitteln, dass nun alle strittigen Punkte der EEG-Novelle geklärt seien. Am ges­trigen Mittwoch (nach Redaktionsschluß) wollte das Bundeskabinett über den Gesetzentwurf enscheiden, um diesen dann sofort ins Parlament einzubringen. Der Bundestag soll in Rekordzeit schon am 7. Juli das Gesetz verabschieden. Nicht nur die Opposition, auch einige Energieexperten der Regierungsfraktionen sehen durch diesen Zeitdruck eine parlamentarische Mitwirkungungsmöglichkeit als stark eingeschränkt an. Brutto statt Netto Seit dem Gipfeltreffen in der vergangenen Woche ist jedenfalls die strittige Formel vom Tisch, mit der Gabriels Ministerium seit November die Branche geschockt hat, weil sie ausgerechnet die preiswerteste erneuerbare Energie, Onshore-Wind, zum Lückenfüller gemacht hätte. Je nachdem, wie viel vor allem an Photovoltaik und Offshore-Windkraft neu installiert wird, wäre nach diesen früheren Plänen mehr oder weniger Windleistung Onshore ausgeschrieben worden. Mit dem jetzt auf Druck der Ministerpräsidenten erzielten Kompromiss wird der Windbranche deutlich mehr Planungssicherheit gegeben. 2800 Megawatt (MW) pro Jahr sollen zunächst brutto ausgeschrieben werden (ab 2020: 2900 MW). Brutto heißt hier: unabhängig davon, wie viele alte Windräder im Zuge des Repowerings abgebaut werden. Mit dieser neuen Formulierung befürchtet die Branche, dass der für den Klimaschutz relevantere Netto-Ausbau weit hinter jenen 2,5 MW netto pro Jahr zurückbleibt, die noch im EEG 2014 als Richtschnur definiert wurden. Die Agentur Windenergie an Land hatte jedenfalls im vergangenen Jahr im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums ermittelt, dass zur notwendigen Erneuerung des Maschinenparks beim damals gewünschten Ausbautempo von jährlich 2500 MW netto ein Brutto-Zubau von 4100 MW pro Jahr notwendig sei. Laut dem nach der Ministerpräsidentenrunde aktualisierten Referentenentwurf für das neue EEG, der den Solarthemen vorliegt, soll außerdem die Grenze, ab der sowohl Windkraft- als auch Photovoltaikanlagen an Ausschreibungen teilnehmen müssen, von urspründlich geplanten 1 MW auf 750 kW sinken. Zahlreiche Länder hatten im Bundesrat im Gegenteil deutlich höhere Bagatellgrenzen gefordert, um kleine Projektierer und Bürgerenergiegesellschaften von den Ausschreibungen zu verschonen. Neu im Referentenentwurf ist, dass der Windkraftausbau speziell im Norden gedeckelt werden soll, solange der Leitungsausbau dort nicht weiter fortgeschritten ist. Über welche Landkreise bzw. Netzbereiche sich das so genannte „Netzausbaugebiet“ erstrecken soll, soll laut Gesetzentwurf per Verordnung geregelt werden. Laut § 36c des Entwurfs soll es nicht mehr als 20 Prozent des Bundesgebietes umfassen. In diesem Gebiet soll nur 58 Prozent der installierten Leistung, die im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2013 bis 2015 in dieser Region in Betrieb genommenen wurde, ausgeschrieben werden. Gabriels Begründung: Würde der Ausbau der Erzeugung nicht mit dem Netzausbau sychronisiert, so stiegen die Entschädigungszahlungen für abgeregelten Strom auf über 4 Milliarden Euro. Eine Möglichkeit abzuregelnden Strom über zuschaltbare Lasten in Wärme umzuwandeln, soll laut Gesetzentwurf geschaffen werden. Am Brutto-Ausbauziel soll sich durch diese Option allerdings offenbar nichts ändern. Text: Guido Bröer

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