Sachsen novelliert PV-Speicher-Förderung

Solarthemen 473.Der Freistaat Sachsen hat seine Förderrichtlinien für Photovoltaik-Stromspeicher novelliert.

Das von der Sächsischen Aufbaubank (SAB) verwaltete Förderprogramm läuft seit Mai mit den geänderten Konditionen und stellt für Unternehmen, Vereine und Privatleute weiterhin eine Alternative zur bundesweiten PV-Speicherförderung durch die KfW dar. Eine Kumulation der beiden Förderungen schließt die sächsische Förderrichtlinie aus. Gefördert werden netzgekoppelte Stromspeicher ab 2 Kilowattstunden Kapazität, die mit Strom aus PV-Anlagen betrieben werden, mit einem Zuschuss von 40 Prozent der Speicherkosten. Pro Projekt gibt es maximal 20000 Euro. Ebenso können Mess- und Steuereinrichtungen gefördert werden sowie Planungsleistungen, sofern sie nicht mehr als 10 Prozent der gesamten zuwendungsfähigen Leistungen ausmachen. Die Förderung wurde jetzt analog zum Bundesprogramm so angepasst, dass die mit dem Speicher gekoppelte Photovoltaikanlage niemals mehr 50 Prozent ihrer Leistung ins Netz einspeisen darf. Text: Guido Bröer

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