Windkraftausbau in Bayern

Solarthemen 473. Kommunen in Bayern können frei entscheiden, welche Abstandsregeln für Windkraftanlagen gelten. Folgen sie der von der bayerischen Regierung im Windkrafterlass vorgebenen 10-H-Regelung, dann könnten in Bayern nur noch 850 Windräder installiert werden.

Diese Zahl hat das Institut für Elektrische Energieversorgung und Hochspannungstechnik an der Technischen Universität Dresden ermittelt. Weil es bislang keine anderen gegeben habe, sei die Studie kurzfristig als „Eigeninitiative unseres Lehrstuhls“ erstellt worden, so Doktorand Niels Erdmann. Würde statt der 10- eine 5-H-Regelung angewendet, so könnten in Bayern 20mal mehr Windräder gebaut werden. Die 10-H-Regel besagt, dass der Mindestabstand eines Windrades zu einem Wohngebäude mindestens das 10fache der Höhe der Anlage betragen soll. Gegen die 10-H-Regel hatte neben anderen der Förderverein Klimaschutz – Bayerns Zukunft e.V. vor Bayerns Verfassungsgerichtshof (VGH) geklagt. Dieser entschied jedoch Anfang Mai, wenn das Land eine solche Regelung aufstelle, sei dies rechtens. Der Förderverein weist nun allerdings darauf hin, dass der VGH in seinem Urteil ausdrücklich auf die Planungshoheit der Kommunen hingewiesen habe. Diese können laut dem Urteil eigene Bebauungspläne für Windkraftanlagen aufstellen, ohne die 10-H-Regel beachten zu müssen. Selbst die Zustimmung der Nachbarkommune sei nicht nötig, so der Förderverein. Text: Heinz Wraneschitz, Andreas Witt  

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