EU-Parlament fordert ein Recht auf Eigenverbrauch

Solarthemen 475. Am 23. Juni hat sich das Europäische Par­la­ment mit den Richtlinien für erneuerbare Energien und Energieffizienz befasst.

Anlass war der Fortschrittsbericht der Kommission zu erneuerbaren Energien. Jetzt sprechen sich die Parlamentarier für eine weitere intensivierte Nutzung erneuerbarer Energien aus. So fordern sie in ihrer 20-seitigen Entschließung u.a. Bestandschutz für Erneuerbare-Energien-Anlagen, um rückwirkende Maßnahmen zu unterbinden. Das EU-Parlament ist zudem mit einer deutlichen Mehrheit der Ansicht, dass „unbedingt ein Grundrecht auf Eigenerzeugung und Eigenverbrauch sowie das Recht auf Speicherung und Verkauf von überschüssigem Strom zu fairen Preisen eingeführt werden muss.“ Bürgerenergieanlagen, speziell Energiegenossenschaften sollten besonders unterstützt werden. Auch in seiner Entschließung über den Umsetzungsbericht der Energieeffizienzrichtlinie stützen die Parlamentarier die Energiewende. So fordern sie „die Ausarbeitung von Plänen zum schrittweisen Abbau der Subventionen für fossile Brennstoffe und die Umlenkung finanzieller Mittel auf Projekte im Bereich der Energieeffizienz“. Das EU-Parlament fordert zudem, bis 2030 ein verbindliches Energieeffizienzziel von 40 Prozent zu beschließen. Recht schnell reagierte der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) auf die Forderung, das Energieeffizienz-Ziel für 2030 von 27 auf 40 Prozent anzuheben. Diese vernachlässige die Wechselwirkungen mit anderen Instrumenten. Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung, erklärte: „Der Zertifikatehandel ist das zentrale Instrument für den europäischen Klimaschutz.“ Text: Andreas Witt

Beliebte Artikel

Schließen