Klimaschutzplan 2050 mit Widersprüchen

Solarthemen 475. Im Bundesumweltministerium wird weiter an Entwürfen für den Klimaschutzplan 2050 gearbeitet. In einem jüngst bekannt gewordenen Entwurf hat offenbar das Wirtschaftsministerium seinen Einfluss geltend ge­macht. So wurden konkrete Vorgaben zum Kohleausstieg, die in früheren Ent­würfen ent­halten waren, nun gestrichen.

Der Entwurf vom 21. Juni, der den Solarthemen vorliegt, hat aber auch an Stringenz verloren und enthält nun innere Widersprüche. Er bezieht sich auf das in Paris geschlossene Klimaabkommen und gibt die Dekarbonisierung, also den Abschied von fossilen Energieträgern, als Ziel aus. Dabei müssten die Industrieländer vorangehen. Gleichzeitig geht das Umweltministerium davon aus, dass der Strombedarf zunehmen wird, um Elektrofahrzeuge zu betreiben und Häuser zu heizen. Erneuerbaren Energien wird hier vom Umweltministerium eine hohe Bedeutung beigemessen:„Die Energiewirtschaft kann nur dann einen wirksamen Beitrag zur Dekarbonisierung anderer Sektoren leisten, wenn der dazu benötigte Strom aus erneuerbaren Energiequellen stammt.“ Das Ministerium geht davon aus, dass bis 2015 erneuerbare Energien – und hier vor allem Wind- und Solarkraft – zwischen 600 und 800 TWh beisteuern sollen. Wenn es um konkrete Maßnahmen geht, nennt der Klimaschutzplan aber – analog zu den Vorgaben der jetzt anstehenden EEG-Novelle – bei der Photovoltaik einen Ausbaupfad von jährlich 2,5 Gigawatt (GW) neuer Leistung. Ausgehend von jetzt 40 GW würden dann im Jahr 2015 rund 120 GW erreicht (sofern alte durch neue Anlagen sofort ersetzt würden, was in der EEG-Novelle nicht vorgesehen ist). Diese PV-Anlagen mit 120 GW würden rund 120 TWh Solarstrom erzeugen können. Dieser Wert würde aber den im Klimabericht als erforderlich erachteten Anteil an Solarstrom am gesamten Strombedarf sehr deutlich unterschreiten. Sollte der Ausbau an Erneuerbare-Energien-Kraftwerken dem formulierten Ziel entsprechen, so müsste ein jährlicher Ausbau von mindestens 7,5 GW allein im Bereich der Photovoltaik angestrebt werden. Der Klimaschutzplan benennt, wo im Sinne des Klimaschutzes gehandelt werden soll. Fraglich ist noch, wie dies in konkrete politische Maßnahmen umgesetzt werden wird. So soll bis 2050 ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand erreicht werden. Aber erst 2030 soll der Endenergiebedarf bei noch maximal 30 kWh je Quadratmeter liegen, wobei dieser überwiegend aus erneuerbaren Energien gedeckt werden soll. Ab 2030 sollen auch nur noch erneuerbare Heizsysteme installiert werden; dabei soll Holz keine Rolle mehr spielen. Text: Andreas Witt

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