Solarwatt-Geschäftsführer Neuhaus: „Die Bundesregierung bremst mit dem neuen EEG die Energiewende“

Am 08.07.2016 wurde im Bundestag die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verabschiedet. Die Neuauflage des Gesetzes verhindere einen zügigen Ökostrom-Ausbau, sagt Detlef Neuhaus, Geschäftsführer der SOLARWATT GmbH (Dresden).

„Die große Koalition sollte durch das EEG Rahmenbedingungen schaffen, um den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter zu forcieren. Stattdessen macht sie den Marktteilnehmern weiter das Leben schwer. Die Bundesregierung bremst mit dem neuen EEG die Energiewende“, so Neuhaus.

Photovoltaik-Anlagenbetreiber mit EEG-Umlage belastet
Auch im aktuellen Erneuerbare-Energien-Gesetz ist verankert, dass Betreiber von Photovoltaik-Anlagen mit einem Teil der EEG-Umlage belastet werden – ausgenommen sind nur Kleinstanlagen bis 10 kWp. Schon vor der EEG-Novelle 2014 sorgte die geplante Einführung des Passus für viel Gesprächsstoff.
„Die Bundesregierung hat den Photovoltaik-Ausbau durch diese Maßnahme fast zum Erliegen gebracht. Man merkt den Kunden die Zurückhaltung noch immer deutlich an“, sagt Neuhaus. Die aktuellen Photovoltaik-Zubauzahlen untermauern dies: Wurden 2013 in Deutschland noch Solarstrom-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 3,3 Gigawatt installiert, waren es im vergangenen Jahr nur noch knapp 1,5 GW.

Ausschreibungs-Verfahren auf andere Energieträger ausgedehnt
Die größte Neuerung des EEG 2016/17 ist die Umstellung der bereits bei Photovoltaik-Großprojekten erprobten Ausschreibungen auch auf andere Energieträger. So werden ab 2017 auch bei Windkraft- und Biomasse-Anlagen diejenigen Betreiber den Zuschlag erhalten, die eine möglichst geringe Förderung benötigen. Die große Koalition plant, auf diese Weise die Kosten für die Energiewende weiter einzudämmen.
„Problematisch ist dabei allerdings, dass sich der Mengenansatz in der Praxis erst noch bewähren muss. Zudem könnte der verschärfte Wettbewerb besonders zu Lasten kleinerer Anbieter gehen, die auf längere Sicht aus dem Markt gedrängt werden“, kritisiert Neuhaus. Laut Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) verhindert die Bundesregierung auf diese Weise, dass Bürgerenergieprojekte und der Mittelstand weiterhin an der Energiewende teilhaben und sie mitgestalten können.


Neues EEG soll 2017 in Kraft treten
Das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz soll am 01.01.2017 in Kraft treten. Darin verankert sind auch erstmalig Obergrenzen für erneuerbare Energiequellen: Der Anteil erneuerbarer Energien darf bis zum Jahr 2025 auf maximal 45 Prozent, bis zum Jahr 2035 auf bis zu 55 Prozent steigen. Der Rest des bundesdeutschen Strombedarfs wird dann vorerst weiter durch fossile Energieträger gedeckt.

11.07.2016 | Quelle: SOLARWATT GmbH | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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