Sonnenhäuser nicht von EEG-Novelle betroffen; Förderung von Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen bleibt konstant

„Sonnenhäuser mit großen Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen für die klimaschonende Erzeugung von Strom und Wärme sind von den Änderungen im novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz nicht betroffen“, darauf weist Rainer Körner, 2. Vorsitzender des Sonnenhaus-Instituts e.V. (Straubing), hin.

Seitdem das EEG 2017 am 8. Juli 2016 vom Bundesrat und Bundestag verabschiedet wurde, werde es von diversen Seiten stark kritisiert.

Für Photovoltaik-Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung ändert sich im EEG 2017 nichts
„Auch wenn gewisse Änderungen sicherlich nicht zu raschen Fortschritten in der Energiewende und beim Klimaschutz führen werden, es darf jetzt nicht der Eindruck entstehen, dass Solaranlagen sich generell nicht mehr lohnen“, sagt Körner.
Der Geschäftsführer des Heilbronner Bauunternehmens KHB-Creativ Wohnbau ist seit November 2015 stellvertretender Vorsitzender des Kompetenz-Netzwerks für solares Bauen.
„Für Sonnenhäuser bleibt die Förderung konstant hoch.“ Für Photovoltaikanlagen bis 10 Kilowatt Leistung ändert sich im EEG 2017 nichts. In dieser Größenordnung bleiben diese Anlagen nach wie vor von der Beteiligung an der EEG-Umlage verschont.

Solarthermie-Anlagen werden unabhängig vom EEG gefördert
Unabhängig vom EEG, werden Solarthermie-Anlagen auf Sonnenhäusern auch weiterhin durch das Marktanreizprogramm (MAP) des Bundes sehr gut gefördert.

Einsparung durch Solarenergie bei Strom und Wärme
Bei Sonnenhäusern mit Photovoltaik und Solarthermie profitieren die Bewohner gleich mehrfach. Im Bereich der Stromerzeugung können sie Solarstrom zu einem Preis erzeugen, der unter dem Bezugspreis vom Energieversorger liegt, und diesen selbst nutzen. Je nach Größe der Solarstromanlage, dem Energieverbrauch und anderen Parametern können ohne Energiespeicher bis zu etwa 30 Prozent des Solarstroms selbst verbraucht werden. Mit Batteriespeicher können es leicht bis zu 70 oder 80 Prozent des Haushaltsstroms sein.
Der Solarstrom kann auch zur Wärmeerzeugung mit Hilfe eines Heizstabs oder einer Wärmepumpe genutzt werden. Und er kann ein Elektrofahrzeug beladen. Das heißt, Sonnenhaus-Besitzer sparen durch die Eigennutzung ihres selbst erzeugten Solarstroms Energiekosten ein, und sie erhalten auch noch eine Vergütung für den überschüssigen Solarstrom, der in das öffentliche Netz eingespeist wird.
Im Bereich der Wärmeversorgung steht der Kaufkraftgewinn durch Einsparung im Mittelpunkt. Mit großen Solarthermie-Anlagen wird bei Sonnenhäusern über die Hälfte des Heizenergiebedarfs solar gedeckt.
„Bei solaren Deckungsgraden von 60 oder 70 Prozent ist die Einsparung für Öl oder Gas, das man nicht beziehen muss, beträchtlich“, erläutert Körner.

Smart Meter-Pflicht für Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung über sieben kW
Eine gesetzliche Neuerung ist allerdings auch für die Bauherren von Sonnenhäusern relevant. Durch das ebenfalls Anfang Juli verabschiedete Digitalisierungsgesetz müssen Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung über sieben Kilowatt mit einer Smart Meter-Messeinrichtung ausgestattet werden.
„Bei einem Einfamilienhaus mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch reicht eine kleinere Photovoltaik-Anlage aber völlig aus, um einen vernünftigen Eigenversorgungsanteil zu erreichen“, sagt Körner.

18.07.2016 | Quelle: Sonnenhaus-Institut e.V.; Bild: KHB-Creativ Wohnbau | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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