Klimaschutzplan wird abgespeckt

Solarthemen 479. Das Bundesumweltministerium hat einen ersten öffentlichen Entwurf für einen Klimaschutzplan 2050 vorlegt. Darin wurden allerdings wesentliche Forderungen, die in zwei nicht-öffentlichen Entwürfen noch enthalten waren, gestrichen.

Nachdem der Klimaschutzplan zunächst aufgrund von Differenzen zwischen Umweltministerium (BMUB) und Kanzleramt festsaß (siehe Solarthemen 477), ist er am 6. September vom Ministerium als Entwurf veröffentlicht worden. Er befindet sich nun in der offiziellen Ressortabstimmung. Umweltministerin Barbara Hendricks hat schon vorab dem Drängen des Kanzleramtes nachgegeben und einige der von diesem bemängelten Passagen gestrichen. Sie erklärte: „Mein Ziel ist es, dass der Klimaschutzplan bis zur Klimakonferenz in Marrakesch beschlossen sein wird.“ Kritik am Klimaschutzplan Bei den Umweltverbänden kommt der vorgelegte Entwurf aber nicht gut an. „Kein Kohleausstieg, keine Klimaziele für die einzelnen Wirtschaftsfelder, keine ökologische Steuerreform“, sagt Greenpeace-Energieexperte Tobias Austrup: „Mit diesem Lückentext verhöhnt Deutschland den Geist der Pariser Klimakonferenz.“ Die Regierung erweise „Ge­sellschaft und Wirtschaft einen Bärendienst“, bemängelt Christoph Bals, der politische Geschäftsführer von Germanwatch: „Diese sind auf klare Rahmenbedingungen für den notwendigen Umbau zu einer Zukunft ohne Emissionen angewiesen.“ Holger Lösch, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), lobt jedoch: „Der überarbeitete Entwurf des Klimaschutzplans bietet eine bessere Diskussionsgrundlage für eine verlässliche und langfristige Klimapolitik als die Vorgängerversionen.“ Lösch fordert aber noch weitere Korrekturen – gerade in den Passagen zum Gebäude- und Verkehrssektor: „Ein Zwang für die Nutzung erneuerbarer Energien zementierte den Sanierungsstau bei Gebäuden weiter.“ Ausbau erneuerbarer Wärme Im nun vorgelegten Entwurf des BMUB wird erklärt, der ab 2021 geltende Niedrigstenergiehausstandard solle weiterentwickelt werden. Für das Jahr will das Ministerium einen Höchstwert für den Energieverbrauch festlegen, der noch in der Ressortabstimmung definiert werden soll. Der Endenergiebedarf solle dann überwiegend aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. „Eine Neuinstallation von Heizsystemen mit fossilen Brennstoffen wird ab dann im Vergleich zu erneuerbaren Heizsystemen deutlich unattraktiver sein.“ Für Bestandsgebäude wird erklärt, diese sollten bis 2050 weitgehend klimaneutral sein. Würden Heizungen ausgetauscht, so sollten erneuerbare Energien anteilig ihren Beitrag zur Wärmeversorgung leisten. Ab einem noch zu bestimmenden Jahr solle die Austauschförderung für fossile Heiztechniken auslaufen und die Förderung fossiler Wärmetechnologien verbessert werden. Im Klimaschutzplan wurden von Entwurf zu Entwurf konkrete Vorgaben gestrichen. Doch es werden weiterhin viele Handlungsfelder benannt. Zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien findet sich die Aussage, 2050 sei ein Bedarf von 600 bis 800 TWh zu erwarten, den vor allem Wind- und Solarkraftwerke liefern müssten. Dafür wäre ein deutlich stärkerer Ausbau erforderlich, als er vom EEG vorgesehen ist. An anderer Stelle im Klimaschutzplan wird analog zum EEG aber nur ein Zubau von je 2,5 Gigawatt pro Jahr angestrebt. Das wird nicht reichen, um die erwarteten Strommengen zu liefern. Text: Andreas Witt

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