Keine Entlastung für Direktvermarkter
Dies geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der bündnisgrünen Bundestagsfraktion hervor. Derzeit stehen die Direktvermarktungsunternehmen vor dem Problem, dass sie oft von Einspeisemanagementmaßnahmen der Netzbetreiber überrascht werden. „In der bisherigen Praxis der Netzbetrieber werden die Anlagenbetreiber indessen meist nicht im Vorfeld über eine Abregelung im Wege des Einspeisemanagements informiert“, bestätigt die Bundesregierung. Zwar werden die Anlagenbetreiber für die Abschaltung ihrer Anlagen entschädigt. Die Direktvermarkter allerdings, die verpflichtet sind, Energiemengen in ihrem Bilanzkreis auszugleichen, müssen sich dann kurzfristig um Ausgleichsenergie bemühen. Entschädigungen können sie hierfür dann aber lediglich auf dem Umweg über den Anlagenbetreiber vereinbaren, weil das EEG kein direktes Rechtsverhältnis zwischen Netzbetreiber und Direktvermarkter behandelt. Bislang gibt es keine Regelung, die den gezielten Ausgleich aller Einspeisemanagement-Maßnahmen vorschreibt. Und dies soll nach Ansicht der Bundesregierung auch vorerst so bleiben. Sie schreibt: „Da Verteilnetzbetreiber bislang Einspeisemanagement-Maßnahmen ,auf Sicht‘ – also ohne Netzlastprognose – durchführen, ist die Etablierung eines flächendeckenden zwingenden energetischen und bilanziellen Ausgleichs nicht zeitnah umsetzbar.“ Text. Guido Bröer