Stromsteuergesetznovelle weiter aktuell

Solarthemen 480.Die vom Bundesfinanzministerium gewünschte Novelle des Strom- und Ener­gie­steuergesetzes ist weiterhin ein kontroverses Thema innerhalb der Regierung. Der Plan von Wolfgang Schäuble würde Nachteile für dezentrale Energien bringen.

In der vergangenen Woche kursierten Gerüchte, der Entwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) für ein Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes sei zurückgezogen worden. Dies lässt sich so nicht bestätigen. „Der Gesetzentwurf befindet sich nach wie vor in der Ressortabstimmung“, erklärt Dietmar Zwengel, Pressesprecher des BMF, gegenüber den Solarthemen. Und Beate Baron, Pressesprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi), bestätigt: „Die Ressortabstimmung dauert derzeit weiter an.“ Ausgang offen Nach Aussage von Zwengel ist noch offen, wann das Kabinett den Gesetzentwurf beschließen werde. Beide Ministerien wollen sich zu den Inhalten derzeit nicht äußern. Offenbar sind die Positionen der Ministerien aber kaum zu vereinbaren. Nachdem Schäub­le im Mai den ersten Entwurf des Gesetzesvorhabens vorgelegt hatte, äußerte das Wirtschaftsministerium daran deutliche Kritik. Schäubles Plan würde vor allem bislang von der Stromsteuer befreite dezentrale Anlagen belasten. So soll auch der komplette Eigenverbrauch mit der Steuer von 2,05 Cent/kWh belegt werden, sobald er 20000 Kilowattstunden überschreitet. Nach Aussage des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW) würden sich damit Solarstromanlagen für viele Unternehmen nicht mehr lohnen. Und die Ausweitung der Stromsteuer soll nach Ansicht des BMF nicht nur für neue, sondern auch für alte Anlagen gelten. Betroffen wären Erneuerbare-Energien- und KWK-Anlagen. Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) kritisiert, die Steuergesetznovelle werde Blockheizkraftwerke an den Kläranlagen unrentabel machen. „Seit Jahrzehnten gibt es in Deutschland die Nutzung des Kuppelproduktes Klärgas in KWK-Anlagen. Es ist unbestritten, dass dies sowohl ökologisch als auch ökonomisch die beste Alternative darstellt“, sagt BDEW-Vizepräsident Jörg Simon: „Es sei denn, das Abfackeln von Klärgas und damit Stichflammen in den Städten und Gemeinden sollen wieder die Skyline illustrieren.“ Das BMF argumentiert, es dürfe nicht gleichzeitig eine Förderung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz oder das KWK-Gesetz und eine Steuerbefreiung geben, weil es so zu einer Überförderung komme und die EU-Kommission dies als unzulässige Beihilfe ansehen könnte. Diese Position wird vom BMWi nicht geteilt. Es sieht bei den jetzigen Ausnahmen von der Stromsteuer keine beihilferechtlichen Probleme. Anzumerken ist wohl auch, dass das EEG einen kostendeckenden Betrieb ermöglichen soll, in der Kostenanalyse die Stromsteuer aber nie enthalten war. Gesetzentwurf als Hemmnis Bislang scheint sich keines der Ministerien bewegen zu wollen. Die Auffassungen widersprechen sich sehr deutlich, und eine Einigung ist nicht abzusehen. Seinem Verband sei es am liebsten, wenn alles so bleibe wie es ist, erklärt BSW-Geschäftsführer Carsten Körnig. Und es wäre auch sinnvoll, das Vorhaben bald zu beenden, weil auch eine bloße Drohung mit einer Stromsteuer für dezentrale Anlagen und den Eigenverbrauch schon heute Investoren irritieren könne. Die dezentrale Energieerzeugung brauche Aufmunterung, keine weiteren Hürden. Text. Andreas Witt

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