Die Deckelung der Windkraft im Norden

Solarthemen 483. Inzwischen ist ein erster Referentenentwurf zur Netzausbaugebietsverordnung (NAGV) bekannt und von Politikern und Unternehmen kommentiert worden.

Geschrieben hat den Entwurf die Bundesnetzagentur. Er soll regeln in welchen Regionen die Ausschreibungsmengen für Windkraftanlagen begrenzt werden sollen. Erstmals wird die Deckelung bei den Ausschreibungen im Frühjahr 2017 angewendet werden. In der betroffenen Region sollen demnach in einem Kalenderjahr für maximal 902 Megawatt Windkraftleistung Zuschläge erteilt werden. In der Verordnung werden die Landkreise des sogenannten „Netzausbaugebietes“ festgelegt. Dies soll die Städte Bremen, Bremerhaven, Hamburg, ganz Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sowie den nördlichen Bereich von Niedersachsen umfassen. Entgegen ersten Überlegungen wird damit nun Mecklenburg-Vorpommern erfasst, der Süden Niedersachsens, Nordrhein-Westfalen und Hessen scheinen aber nicht betroffen zu sein. Die Festlegung der Gebiete wird sich auf Windkraftfirmen auswirken. Windwärts halte die Gebiete nicht für notwendig, sagt Unternehmenspressesprecher Stefan Dietrich: „Dennoch sind wir erleichtert, dass unsere Projektpipeline nach dem gegenwärtigen Stand der Dinge überwiegend außerhalb des Netzausbaugebiets liegt. Das steigert unsere Chancen auf Zuschläge.“ Niedersachsens Umweltminister Stefan Wetzel erklärte, Niedersachsen habe eine landkreisscharfe Ausschreibung gefordert – was bislang der Fall ist: „Insoweit wird dies ebenso begrüßt wie dass nicht das gesamte Land zum Netzausbaugebiet deklariert werden soll.“ Allerdings solle das Konstrukt Netzausbaugebiet aus Sicht der Landesregierung schnellstmöglich wieder aufgehoben werden. Text: Andreas Witt

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