EEG-Anlagenregister zeigt schlechte Information

Solarthemen 484. Die Antwort der Bundesregierung auf Fra­gen zu verspäteten Meldungen beim PV-Anlagenregister machen deutlich, dass PV-Anlagenbetreiber nicht ausreichend informiert sind. Das nächste Problem dieser Art kommt mit dem EEG 2017 auf die Branche zu.

Die Antwort auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zeigt, dass weiterhin Meldungen bei der Bundesnetzagentur verspätet eingereicht werden. Von September 2015 bis September 2016 war dies nach Aussage der Bundesregierung vor allem in Baden-Württemberg und Bayern der Fall. Dies kann zur Reduktion der Einspeisevergütung für den Zeitraum, in dem die Anlage nicht angemeldet war, führen. Die Regierung rechtfertigt diese Sanktion erneut damit, dass eine rechtzeitige Meldung erforderlich sei, um die Einspeisevergütung bzw. den anzulegenden Wert abhängig vom Zubau ermitteln zu können. Offenbar sind weiterhin viele Anlagenbetreiber nicht ausreichend über die Meldepflicht informiert. Zunehmend wird es den Betreibern auch schwer fallen, diese Pflicht in einem immer umfangreicher und komplizierter werdenden Gesetz zu erkennen. Mit dem neuen EEG kommen weitere Meldepflichten auf die Betreiber zu, die eine Belastung mit der EEG-Umlage zur Folge haben können. Laut Paragraf 61 des EEG 2017 soll auch geahndet werden, wenn bestimmte Angaben zum Eigenverbrauch nicht gemacht werden. Zudem kann die Erweiterung einer Anlage künftig ebenfalls dazu führen, dass der Betreiber anteilig zur EEG-Umlage herangezogen wird, obwohl dies sonst nicht der Fall wäre. Zu beachten ist dabei auch eine Übergangsregelung, nach der ältere Bestandsanlagen dann weiterhin als solche gelten, wenn sie vor dem 1. Januar 2018 erneuert, ersetzt oder um nicht mehr als 30 Prozent erweitert wurden.

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