Thüringen spezifiziert Förderung

Solarthemen 484. Zum thüringischen Förderprogramm „Solar-Invest“ sind Durchführungsbestimmungen erlassen worden, welche die Förderkonditionen präzisieren.

Die am 14. November im Thüringer Staatsanzeiger veröffentlichten Durchführungsbestimmungen beziehen sich auf die bereits Ende Oktober veröffentlichten Förderrichtlinien für „Solar-Invest“. Vor allem differenziert das neue Papier die Fördersätze für die verschiedenen Förderbereiche stärker aus als es nach der Richtlinie zunächst den Anschein hatte. So hatten wir in Solarthemen-Ausgabe 483 auf Basis der Förderrichtlinie berichtet, es gebe für Mieterstrommodelle ebenso wie für den Förderbereich der Photovoltaik-Speichersysteme und der saisonalen Wärmespeicher „bis zu 80 Prozent“ Förderung, weil in der Richtlinie selbst nur diese Zahl genannt wird. Nach dem neuen Papier gilt dieser hohe Fördersatz von 80 Prozent allerdings nur für die Beratungsleistungen und Investitionen zur Realisierung von Mieterstromprojekten sowie für die Beratung von Bürgerenergiegesellschaften zur Teilnahme an EEG-Ausschreibungen. Für die anderen beiden Förderbereiche gelten geringere Fördersätze. So werden PV-Anlagen, die keinen Strom ins öffentliche Netz einspeisen, zu 40 Prozent gefördert; sind sie mit einem Batteriespeicher verbunden, gilt 50 Prozent Förderquote. Ferner werden Batteriespeicher zu 40 Prozent gefördert, die in Verbindung mit einer PV-Anlage stehen, welche nie mehr als 40 Prozent ihrer Maximalleistung ans öffentliche Netz abgibt. Das System muss eine Eigenverbrauchsquote von 60 Prozent erreichen. Ebenfalls 40 Prozent Zuschuss gibt es für saisonale thermische Speicher, die entweder von Solarthermiekollektoren oder durch Photovoltaikstrom oder durch eine Kombination von beidem mit Wärme gefüllt werden. Angelegt ist diese Speicherförderung offenbar für Gebäude mit hohen solaren Deckungsraten von mindestens 60 Prozent. Nicht ausgeschlossen ist allerdings nach den Durchführungsbestimmungen auch eine Bezuschussung von saisonalen Speichern in Nahwärmenetzen, sofern entsprechende Deckungsraten erreicht werden. Soweit die maximalen Förderquoten nach EU-Recht nicht überschritten werden, kann die Landesförderung mit anderen, beispielsweise von KfW oder BAFA, kombiniert werden.

Beliebte Artikel

Schließen