EEG-Änderungsgesetz weiter umstritten

Solarthemen 485. Quer durch die Regierungsfraktionen gehen die Gefechtslinien in den Verhandlungen um die geplanten Änderungen am KWK-Gesetz. Die so genannte „kleine Novelle“ des EEG steckt damit ebenfalls fest.

Was die EEG-Förderung betrifft, so soll das Artikelgesetz, in dem beide Novellierungsvorhaben zusammengefasst sind, vor allem die redaktionellen Korrekturen nachholen, die in der hektischen EEG-Novelle des vergangenen Sommers unterblieben sind. Hier geht es unter anderem um die rechtssichere Ausgestaltung des Eigenverbrauchs von PV-Anlagenbesitzern, um den EEG-Anlagenbegriff, um Rechtsbegriffe, die für die geplante Mieterstromverordnung wichtig werden könnten, und auch um eine Verschiebung der Stichtage für die PV-Degression um jeweils einen Monat auf den 1. Februar, den 1. Mai, den 1. August und den 1. November. Es würde für die Branche Klarheit geschaffen, wenn diese Änderungen am kommenden EEG 2017 beschlossen würden, bevor das im Juli novellierte Gesetz selbst am 1. Januar 2017 in Kraft tritt. Ob dies gelingt, stand bei Redaktionsschluss in den Sternen. Auf den Tagesordnungen des Bundestages und seiner Ausschüsse für die kommende letzte Sitzungswoche in diesem Jahr suchte man das Gesetzgebungsvorhaben noch vergeblich. Der Streit tobt allerdings im Bereich der KWK, denn hier geht es um massive Interessen klassischer Industriebranchen. Zum einen plant das Bundeswirtschaftsministerium gemäß seiner Absprachen mit der EU-Kommission, die Befreiungen großer KWK-Eigenversorger in der Industrie von der EEG-Umlage deutlich einzuschränken. Zum anderen sollen für mittelgroße Anlagen zwischen 1 und 50 MW die Zuschüsse künftig – ähnlich wie bereits für Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen – ausgeschrieben werden. Neben Industrieverbänden machen sich vor allem auch die Bundesländer gegen viele Neuerungen des Gesetzentwurfes stark. So hatte der Bundesrat bereits am 4. November in seiner Stellungnahme gefordert, dass in den Ausschreibungen auch KWK-Anlagen zugelassen sein sollten, die einen Teil ihres Stroms zur Eigenversorgung nutzen. Generell sollten die Ausschreibungen erst ab einer elektrischen Leistungsgrenze von 2 MW greifen, fordert der Bundesrat. Ingesamt, so die Länderkammer, sei die vorgesehene Ausschreibungsmenge viel zu gering. Die Bundesregierung plant die Ausschreibung von 100 Megawatt im Jahr 2017 und jeweils 200 Megawatt in den Folgejahren. Text: Guido Bröer

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