EEG-Neuregelungen 2017: Umstellung auf Ausschreibungen; mehr Wettbewerb bei der Förderung erneuerbarer Energien

Mit dem EEG 2017 beginnt die nächste Phase der Energiewende: Die Vergütungshöhe des erneuerbaren Stroms wird seit dem 01.01.2017 nicht wie bisher staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen am Markt ermittelt.

Das heißt: Neue Photovoltaik-Anlagen, Windräder oder Biogas-Anlagen stellen sich dem Wettbewerb und nehmen an Ausschreibungen teil. Der Zuschlag wird nach dem Prinzip des niedrigsten Preises vergeben.

Akteursvielfalt soll erhalten bleiben
Der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland ist erfolgreich: Ihr Anteil lag 2016 schon bei rund 32 Prozent und soll mit den aktuellen politischen Maßnahmen bis zum Jahr 2020 auf mindestens 35 Prozent steigen.
Die erneuerbaren Energien seien inzwischen fit genug, um sich dem Wettbewerb zu stellen, betont das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). „Mit den Ausschreibungen sichern wir kosteneffizient den kontinuierlichen, kontrollierten Ausbau. Bei der Umstellung auf Wettbewerb stellen wir sicher, dass die Akteursvielfalt – ein Markenzeichen der deutschen Energiewende – erhalten bleibt“, heißt es in der Pressemitteilung.
Bürgerenergiegesellschaften werden erstmals im Gesetz definiert und können unter erleichterten Bedingungen an den Ausschreibungen teilnehmen. Außerdem sind kleine Anlagen von den Ausschreibungen ausgenommen.

Erste Ausschreibungen für Photovoltaik gestartet
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12.12.2016 die erste Ausschreibung für Solarstrom-Anlagen nach den neuen Regelungen des EEG 2017 gestartet. Danach wird die Vergütung für Photovoltaik-Anlagen ab einer Nennleistung von 750 Kilowatt weiterhin durch wettbewerbliche Ausschreibungen ermittelt. Investoren können ihre Gebote vom 1. Januar bis zum 1. Februar 2017 bei der BNetzA abgeben. Gebote mit dem niedrigsten Betrag erhalten den Zuschlag. Kleinere Anlagen erhalten eine Festvergütung. Die Ausschreibungen orientieren sich an den Erfahrungen der Pilotausschreibungen.
Dem Beschluss ging ein umfassender Prozess voran, in dem das neue Ausschreibungsmodell mit Ländern, Verbänden und Unternehmen breit diskutiert wurde. Ausführliche Informationen gibt es auf dem Informationsportal „Erneuerbare Energien“.

02.01.2017 | Quelle: BMWi; Bild: Maria Parussel | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

Beliebte Artikel

Schließen