Bundesregierung fördert seit Jahresbeginn wieder Solarstrom-Speicher; BSW-Solar rät Interessenten zur Eile

Seit 01.01.2017 können wieder staatliche Zuschüsse aus dem Speicher-Förderprogramm der KfW beantragt werden. Förderfähig sind stationäre Batteriespeicher in Verbindung mit einer Photovoltaik-Anlage mit bis zu 30 Kilowatt Nennleistung.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) rät interessierten Verbrauchern zur Eile, denn bereits ab Juli sinkt der Speicherzuschuss auf 16 Prozent. Die finanzielle Ausstattung des Fördertopfes ist zudem begrenzt. 2016 waren die Fördermittel schon im Herbst erschöpft.

Förderung besteht aus zwei Teilen
Die Förderung (KfW 275) besteht aus zwei Teilen: einem zinsgünstigen KfW-Kredit sowie einem Tilgungszuschuss der Bundesregierung in Höhe von 19 Prozent. Der Tilgungszuschuss wird nur für das Batteriespeicher-System gewährt, nicht für die Photovoltaik-Anlage.
„Die Installation eines Heimspeichers in Kombination mit einer PV-Anlage war noch nie so attraktiv. Die Anschaffung eines schlüsselfertigen Solarstrom-Speichers kostet heute 40 Prozent weniger als vor drei Jahren. Das geht aus aktuellen Befragungen des BSW und der Speichermesse ees Europe hervor. Gleichzeitig sind die Preise selbst erzeugten Solarstroms inzwischen oft nur noch halb so hoch wie die Stromtarife beim Versorger. Da wundert es nicht, dass sich immer mehr Verbraucher und Unternehmer mit Hilfe eines Speichers so unabhängig wie möglich machen wollen“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar.

Überschüssiger Solarstrom kann weiterhin ins Netz eingespeist werden
Überschüssiger Solarstrom, der nicht direkt im Haushalt verbraucht oder gespeichert wird, kann weiterhin in das öffentliche Netz eingespeist werden. Nach dem zu Jahresbeginn in Kraft getretenen Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien (EEG 2017) wird der nicht selbst genutzte Solarstrom vom Netzbetreiber – je nach Größe der Photovoltaik-Anlage – mit derzeit rund 11–12 Cent je Kilowattstunde vergütet. Lediglich Investoren, die ein sehr großes PV-System mit einer Nennleistung über 750 kWp bauen wollen, müssen ab diesem Jahr an einer Ausschreibung teilnehmen, wenn sie eine Förderung erhalten wollen.

Speicherförderung gilt auch bei Nachrüstung
Die KfW-Speicherförderung erhalten auch Anlagenbetreiber, die einen Speicher nachrüsten wollen, sofern die Photovoltaik-Anlage nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommen wurde. Um für eine Nachrüstung den erhöhten Fördersatz in Anspruch nehmen zu können, muss zwischen der Inbetriebnahme der PV-Anlage und der Inbetriebnahme des Batteriespeichersystems ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten liegen.

10.01.2017 | Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft e. V. | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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