Solare Stromsteuer abgesagt
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hatte diesen Plan gegen den Widerstand des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) zunächst verfolgt. Das BMF wollte die derzeit bestehende Ausnahme von der Stromsteuer abschaffen: Strom aus Anlagen bis 2 MW Leistung, der in unmittelbarer Nähe verbraucht wird, unterliegt heute nicht der Stromsteuer. Für das BMF spielten dabei zwei Aspekte eine Rolle: erstens wollte der Finanzminister nicht auf diese Einnahmen verzichten und damit auch die Verlängerung der Steuerbefreiung für Erdgas im Mobilitätssektor gegenfinanzieren. Zweitens führte das BMF an, die Stromsteuerbefreiung könnte von der EU-Kommission aus beihilferechtlichen Gründen abgelehnt werden. Das BMWi ist sich sicher, dass es mit EU-Kommission kein Problem geben wird. Es hat dem BMF auch mit dieser Position die Fortdauer der Befreiung abringen können. Allerdings soll die Steuerprüfung einer beihilferechtlichen Prüfung der Kommission unterworfen werden. Eine bundesgesetzliche Entscheidung über die weiterlaufende Befreiung von der Stromsteuer steht noch aus. Sie wird in den kommenden Wochen im Zusammenhang mit der anstehenden Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes getroffen werden. Aufgrund des Kompromisses zwischen BMF und BMWi stehen die Chancen gut, dass es bei der derzeitigen Regelung bleibt. In der öffentlichen Wahrnehmung wird die Steuer auf Strom aus dezentralen Erzeugungsanlagen kaum eine Rolle spielen. Im Vordergrund steht die Frage, wie lange Erdgas für Kraftfahrzeuge von der Steuer befreit bleiben wird. Ein weiteres für erneuerbare Energien relevantes Thema sind Steuererleichterungen für biogene Treibstoffe. Diese sollen laut dem Entwurf der Gesetzesnovelle künftig komplett wegfallen. Die Förderung von Biokraftstoffen soll nur über Quoten erfolgen. Betroffen sind davon vor allem reine Biokraftstoffe, die teils in der Landwirtschaft zum Einsatz kommen. Hier sollen Steuererleichterungen künftig komplett gestrichen werden. Text:Andreas Witt