Regierung beschließt Energiesteuervorhaben

Solarthemen 488. Das Bundeskabinett hat am 15. Februar anders als zunächst erwartet den Entwurf zur Novellierung des Energiesteuergesetzes beschließen können. (Auch in der Printausgabe der Solarthemen ist noch davon die Rede, dass ein Beschluss wohl nicht hätte getroffen werden können - der nachfolgende Text aktualisiert die Meldung.)

Mit dem Beschluss des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes ist nun auch die von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble zunächst geplante Besteuerung von Strom aus dezentralen, kleinen Erzeugern, wie Solarstromanlagen und BHKW, vom Tisch (siehe Solarthemen+plus vom 3. Februar 2017). Zunächst sah es danach aus, als würde sich die Regierung nicht bis zum 15. Februar einig werden können. Denn das Landwirtschaftsministerium war mit einer Regelung im Gesetzentwurf nicht einverstanden, laut der Biokraftstoffe der vollen Mineralölsteuer unterliegen sollen. Unzufrieden waren auch Teile der Regierungsfraktionen damit, dass Autogas künftig besteuert werden soll. Schäuble hatte den Wegfall des Steuerprivilegs für Autogas und eine zeitliche Verringerung der Befreiung von Erdgas unter anderem damit begründet, dass sonst die von ihm erst eingeplanten Stromsteuereinnahmen durch Solarstromanlagen nicht kompensiert werden könnten. In den Steuerbereichen Autogas und Erdgas hat Schäuble seine Linie durchsetzen können. Weiterhin soll es nun eine Steuerbefreiung für Biokraftstoffe in der Land- und Fortwirtschaft eben. Darauf einigte sich Schäuble mit Landwirtschaftsminister Christian Schmidt. Das Finanzminsterium wil aber bei der EU-Kommission absichern, dass dies beihilferechtlich möglich ist. Ähnlich ist dies bei den Steuerbefreiungen für Strom aus dezentralen Anlagen – hier geht das Bundeswirtschaftsministerium davon aus, dass die beihilferechtlich kein Problem ist, während das Finanzministerium eine kritische Position einnimmt. Text: Andreas Witt

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