Aufgrund der gestiegenen Installationszahlen im Bereich der Windkraft wird sich die Vergütung ab Oktober dieses Jahres monatlich um 2,4 Prozent reduzieren. Bislang lag die monatliche Degression für neue Anlagen bei 1,05 Prozent.
Dies gab die Bundesnetzagentur bekannt. Die Vergütungsreduktion betrifft Anlagen, die noch unter den Bestandschutz fallen und deren Vergütung nicht durch Ausschreibungen ermittelt werden. Für die Vergütung ab 1. Oktober 2017 ist der Zubau der Monate Mai 2016 bis April 2017 maßgeblich. Dieser lag laut Netzagentur in diesem Zeitraum bei 4676 Megawatt. Oberhalb von 3.500 Megawatt greift die höchste im Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgesehene Degressionsstufe in Höhe von 2,4 Prozent. Ab Oktober sinkt die Grundvergütung damit auf 4,27 Cent je Kilowattstunde; in den ersten Betriebsjahren liegt die Vergütung bei 7,68 Cent. Bei zunehmend mehr Windprojekten wird deren Stromvergütung jedoch künftig über Ausschreibungen ermittelt werden. Am 7. Juni startete die Netzagentur die zweite Auktion für Windparks, zu der bis zum 1. August Gebote abgegeben werden können. „Nachdem in der ersten Runde überwiegend Bürgerenergiegesellschaften erfolgreich waren, dürfen wir gespannt sein, ob sich dies auf das Bieterverhalten auswirkt“, so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Für den nächsten Gebotstermin beträgt das Höchstgebot wie in der ersten Runde 7 Cent pro Kilowattstunde; dabei soll der Preis für einen einen Referenzstandort gelten. Für diese Runde beträgt das Ausschreibungsvolumen 1000 Megawatt. Das sind 200 Megawatt mehr als in der Runde zuvor.