Netzentgeltmodernisierung erhöht die EEG-Umlage

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Solarthemen+plus. Die Koalition hat sich im Wirt­schafts­ausschuss des Bundestages am gestrigen Mittwoch auf das Netzentgeltmodernisierungsgesetz geeinigt. Es wird voraussichtlich am Freitagmorgen vom Bundestag beschlossen werden.

Gegenüber dem Gesetzentwurf der Regierung bringt die neue Beschlussvorlage vor allem bessere Bedingungen für bestehende Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Auch bei diesen Anlagen hatte die Regierung zunächst vorgesehen, die vermiedenen Netzentgelte schrittweise zu reduzieren. Bereits am Dienstag hatten sich die Regierungsparteien auf eine Marschroute geeinigt. Dazu erklärte Stefan Kapferer, der Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Versorgerverbandes BDEW, die erzielte Einigung bedeute essenzielle Verbesserungen gegenüber den ursprünglichen Plänen: „Es wird kein Abschmelzen der vermiedenen Netzentgelte für steuerbare, dezentrale Anlagen geben. Dafür haben der BDEW und seine Mitgliedsunternehmen in den letzten Wochen mit Nachdruck gekämpft.“ Bald wegfallen werden allerdings die vermiedenen Netzentgelte für Anlagen, die über das EEG finanziert werden. Hier erhalten zwar nicht die Betreiber die durch dezentrale Einspeisung vermiedenen Kosten. Sie fließen aber in den EEG-Umlagetopf und verringern so die EEG-Umlage um etwa 0,2 Cent. Durch das Netzentgeltmodernisierungsgesetz wird sich daher die EEG-Umlage erhöhen, während sich die Netzentgelte verringern könnten. Dies kann dann auch dazu führen, dass die EEG-Umlage weiterhin als stetig steigender Kostentreiber wahrgenommen wird. Ein weiteres Ziel des Gesetzes ist es, die Netzkosten bundesweit anzugleichen. Wie Carsten Schneider, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD, erklärt, soll dies ab 2019 in vier Schritten erreicht werden. Text: Andreas Witt Foto: fotos4people/fotolia.de

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