Bundesnetzagentur will Regelenergie mit Erneuerbaren

Solarthemen 493. Die Bundesnetzagentur hat am 28. Juni neue Ausschreibungsbedingungen und Veröffentlichungspflichten für Sekundärregelleistung und die Minutenreserve veröffentlicht, die den Einsatz erneuerbarer Energien in diesen Bereichen vereinfachen soll.

„Die erneuerbaren Energien sollen verstärkt, entsprechend ihrer gewachsenen Bedeutung am Regelenergiemarkt teilnehmen können”, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur: „Die neuen Regelungen erleichtern darüber hinaus auch anderen Anbietern die Teilnahme an diesem Markt.“ Die Systemdienstleistungen Sekundärregelleistung und Minutenreserve sollten nicht mehr überwiegend durch konventionelle Erzeugungsanlagen, sondern zunehmend durch Erneuerbare-Energien-Anlagen bereitgestellt werden. So sollen die neuen Ausschreibungsbedingungen Windenergie- und Photovol­taikanlagen den Eintritt in diesen Markt ermöglichen. Zudem sollen sie es steuerbaren Verbrauchern und Speichern erleichtern, ihre Flexibilität für Sekundärregelleistung und Minutenreserve zur Verfügung zu stellen. Künftig soll Sekundärregelleistung statt wöchentlich kalendertäglich ausgeschrieben werden. Zudem werden die Produktzeiten auf vier Stunden verkürzt. Darauf sind nach Aussage der Netzagentur insbesondere die Windenergie- und Photovoltaik-Anlagen angewiesen, um eine Prognose und Einsatzentscheidung ihrer Kapazität vornehmen zu können. Die Minutenreserve wird ebenfalls auf eine kalendertägliche Ausschreibung umgestellt. Dies dient auch einer Harmonisierung der Ausschreibungsbedingungen.

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