Bundeswirtschaftsministerium will mehr und andere Energieberater

Solarthemen. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) wird Anforderungen für die Vor-Ort-Bera­tung und Energieberatung im Mittel­stand senken und weitere Berater zulassen.

Dafür hat sie im November die Richtlinien geändert; sie sollen am 1. Dezember in Kraft treten. Damit ist das BMWi unter der noch amtierenden Ministerin Brigitte Zypries einer künftigen Regierung zuvorgekommen. Bisher galt die Unabhängigkeit der Berater als wesentliches Kennzeichen der Beratungsprogramme. Jetzt hat das BMWi die Zulassungskriterien geändert. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt diese Änderung, weil damit auch Mitarbeiter von Energieversorgern und Handwerker in diesen Bereichen tätig werden könnten. Zukünftig soll der Energieberater für jeden Beratungsfall gegenüber seinem Kunden eine Erklärung abgeben, dass er keine weiteren Interessen mit der Beratung verfolge und keine Interessenkonflikte bestünden. Damit werde aus „unabhängiger Energieberatung“ eine „Beratung in unabhängiger Art und Weise“, wie es sie schon bei der Energieauditpflicht geben. Nicht einverstanden mit der geplanten Neuregelung ist das Deutsche Energieberater-Netzwerk (DEN). Der DEN-Vorsitzende Hinderk Hillebrands sagt: „Es sollte weiterhin das Vier-Augen-Prinzip zwischen Planung/Beratung und Ausführung gelten. Energieberater müssen wirtschaftlich unabhängig tätig sein. Sie sind Berater, keine Inhaber von Handwerksbetrieben oder Angestellte von EVU.“ Im Zuge der Richtlinienänderung wechselt auch der Name der „Vor-Ort-Beratung“. Sie wird künftig als „Energieberatung für Wohngebäude“ bezeichnet. Künftig kann die „Energieberatung für Wohn­gebäude“ bis neun Monate nach Bewilligung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Anspruch genommen werden. Die Nutzung des individuellen Sanierungsfahrplans zur Dokumentation der Beratungsleistungen bleibt weiterhin freiwillig. Die Förderung der Energieberatung im Mittelstand ist künftig bis zu zwölf Monate nach Bewilligung möglich. Zudem sind neben der BAFA-Förderung auch Förderungen von Kommunen und Bundesländern zulässig, soweit das Unternehmen einen Eigenanteil von 10 Prozent der Beratungsausgaben leistet.

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